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Recht auf RA Akte nach Beendigung

 
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Susi23
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Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:03    Titel: Recht auf RA Akte nach Beendigung Antworten mit Zitat

Hat ein Mandant ein Recht auf Herausgabe der Akte des Rechtsanwalts, wenn die Angelegenheit beendet und bezahlt ist ?
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

nein.

natürlich muß der RA unterlagen, die er von seinem mandanten erhalten hat, an diesen wieder herausgeben, ähnliches gilt für urteile etc.
aber die handakte des RA selbst ist nichts als eben das: die handakte des rechtsanwalts.
_________________
.
juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Milo
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 1572
Wohnort: Neu-Ulm

BeitragVerfasst am: 18.03.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

§ 50 Handakten des Rechtsanwalts (BRAO)
(1) Der Rechtsanwalt muß durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können.
(2) Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
(3) Der Rechtsanwalt kann seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre.
(4) Handakten im Sinne der Absätze 2 und 3 dieser Bestimmung sind nur die Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlaß seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat.
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_______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“

Albert Einstein
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

juggernaut hat folgendes geschrieben::
aber die handakte des RA selbst ist nichts als eben das: die handakte des rechtsanwalts.
Sehe ich (mit der Rechtsprechung Cool ) anders, und zwar als Umkehrschluss aus § 50 III S. 1 BRAO: Der Rechtsanwalt hat dem Mandanten nach Beendigung des Mandates auf Verlangen die Handakte herauszugeben, wenn er wegen seiner Gebühren befriedigt ist (siehe allerdings § 50 IV BRAO zum Begriff der "Handakte", der von unserem Alltagssprachgebrauch als Rechtsanwälte abweicht Winken ).

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
(siehe allerdings § 50 IV BRAO zum Begriff der "Handakte", der von unserem Alltagssprachgebrauch als Rechtsanwälte abweicht Winken ).


das hatte ich mit ...
Zitat:
natürlich muß der RA unterlagen, die er von seinem mandanten erhalten hat, an diesen wieder herausgeben, ähnliches gilt für urteile etc.

... grob und für den hausgebrauch ausreichend gemeint Smilie

oder hast du in deinen akten andere dinge ? Smilie
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 21.03.09, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sagen wir mal so: Ich hatte in meinen "Handakten" schon Goldketten, Schimmelpilzkulturen, Ausweispapiere, Fahrzeugbriefe etc. pp. Winken
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Sagen wir mal so: Ich hatte in meinen "Handakten" schon Goldketten, Schimmelpilzkulturen, Ausweispapiere, Fahrzeugbriefe etc. pp. Winken

mit reisepässen, die uns fast eine durchsuchung einbrachten, sowie angeblich "leckeren" fotos hätte ich auch dienen können, aber die musste der mandant nicht herausverlangen, die bekam er schnell so wieder Smilie
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
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BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wie, Ihr habt noch nie eine Kanzleidurchsuchung gehabt? Cool
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
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BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich nicht !
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
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BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Pfft. Ist doch nett, ab und an mit dem LKA Kaffee zu trinken. Cool
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
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BeitragVerfasst am: 23.03.09, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

wenn die vorher eine stundenvereinbarung unterschreiben würden ... aber das tun sie ja nicht... Mit den Augen rollen
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Metzing
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BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:12    Titel: Antworten mit Zitat

Mir reicht es schon, wenn ich vom Dezernat Wirtschaftskriminalität den neuesten Klatsch über die Kollegen höre... Lachen Cool
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