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Susi23 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.08.2007 Beiträge: 661
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Verfasst am: 18.03.09, 16:03 Titel: Recht auf RA Akte nach Beendigung |
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Hat ein Mandant ein Recht auf Herausgabe der Akte des Rechtsanwalts, wenn die Angelegenheit beendet und bezahlt ist ? |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 18.03.09, 16:21 Titel: |
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nein.
natürlich muß der RA unterlagen, die er von seinem mandanten erhalten hat, an diesen wieder herausgeben, ähnliches gilt für urteile etc.
aber die handakte des RA selbst ist nichts als eben das: die handakte des rechtsanwalts. _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche) |
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Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
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Verfasst am: 18.03.09, 19:27 Titel: |
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§ 50 Handakten des Rechtsanwalts (BRAO)
(1) Der Rechtsanwalt muß durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit geben können.
(2) Der Rechtsanwalt hat die Handakten auf die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt den Auftraggeber aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nicht nachgekommen ist.
(3) Der Rechtsanwalt kann seinem Auftraggeber die Herausgabe der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre.
(4) Handakten im Sinne der Absätze 2 und 3 dieser Bestimmung sind nur die Schriftstücke, die der Rechtsanwalt aus Anlaß seiner beruflichen Tätigkeit von dem Auftraggeber oder für ihn erhalten hat, nicht aber der Briefwechsel zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Auftraggeber und die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.03.09, 19:40 Titel: |
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juggernaut hat folgendes geschrieben:: | aber die handakte des RA selbst ist nichts als eben das: die handakte des rechtsanwalts. | Sehe ich (mit der Rechtsprechung ) anders, und zwar als Umkehrschluss aus § 50 III S. 1 BRAO: Der Rechtsanwalt hat dem Mandanten nach Beendigung des Mandates auf Verlangen die Handakte herauszugeben, wenn er wegen seiner Gebühren befriedigt ist (siehe allerdings § 50 IV BRAO zum Begriff der "Handakte", der von unserem Alltagssprachgebrauch als Rechtsanwälte abweicht ).
Beste Grüße
Metzing _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 21.03.09, 22:15 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | (siehe allerdings § 50 IV BRAO zum Begriff der "Handakte", der von unserem Alltagssprachgebrauch als Rechtsanwälte abweicht ). |
das hatte ich mit ...
Zitat: | natürlich muß der RA unterlagen, die er von seinem mandanten erhalten hat, an diesen wieder herausgeben, ähnliches gilt für urteile etc. |
... grob und für den hausgebrauch ausreichend gemeint
oder hast du in deinen akten andere dinge ? _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.03.09, 23:31 Titel: |
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Sagen wir mal so: Ich hatte in meinen "Handakten" schon Goldketten, Schimmelpilzkulturen, Ausweispapiere, Fahrzeugbriefe etc. pp. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 22.03.09, 19:14 Titel: |
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Metzing hat folgendes geschrieben:: | Sagen wir mal so: Ich hatte in meinen "Handakten" schon Goldketten, Schimmelpilzkulturen, Ausweispapiere, Fahrzeugbriefe etc. pp. |
mit reisepässen, die uns fast eine durchsuchung einbrachten, sowie angeblich "leckeren" fotos hätte ich auch dienen können, aber die musste der mandant nicht herausverlangen, die bekam er schnell so wieder _________________ .
juggernaut
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.03.09, 12:37 Titel: |
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Wie, Ihr habt noch nie eine Kanzleidurchsuchung gehabt? _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 23.03.09, 12:55 Titel: |
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natürlich nicht ! _________________ .
juggernaut
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.03.09, 13:10 Titel: |
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Pfft. Ist doch nett, ab und an mit dem LKA Kaffee zu trinken. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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juggernaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.03.2009 Beiträge: 1479 Wohnort: derzeit: Thüringen
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Verfasst am: 23.03.09, 13:25 Titel: |
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wenn die vorher eine stundenvereinbarung unterschreiben würden ... aber das tun sie ja nicht... _________________ .
juggernaut
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Metzing FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 23.03.09, 15:12 Titel: |
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Mir reicht es schon, wenn ich vom Dezernat Wirtschaftskriminalität den neuesten Klatsch über die Kollegen höre... _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν. |
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