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Kita-Betreuungskosten im Krankheitsfall

 
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nepomuk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:00    Titel: Kita-Betreuungskosten im Krankheitsfall Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben unsere 2-jährige Tochter Anfang des Monats für 2 Tage pro Woche bei einer privaten Kindertagespflegeeinrichtung angemeldet und einen entsprechenden Betreuungsvertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist abgeschlossen.
Nun war unsere Tochter bereits in den ersten Wochen an 2 Betreuungstagen krank und konnte wg. hohem Fieber die Kita nicht besuchen.

Im Betreuungsvertrag heisst es wörtlich:
"Im Falle einer Erkrankung des KIndes wird die Betreuung unterbrochen."

Muss für die Krankheitstage das Betreuungsgeld gezahlt werden?

Die Kita besteht auf Zahlung des Betreuungsgeldes auch für die Krankheitstage.

Desweiteren wurde ein monatlicher Beitrag von 264 Euro für die Betreuung, die an jedem Montag und Donnerstag geleistet wird, vereinbart. Nun sollen wir bereits für den ersten Monat 33 Euro zusätzlich zahlen, da der Monat 5 Montage hat!

Sind dies für mich ein Gruende zur fristlosen Kündigung des Vertrages?

Vielen Dank für die Hilfe.

J.N.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:31    Titel: Re: Kita-Betreuungskosten im Krankheitsfall Antworten mit Zitat

nepomuk hat folgendes geschrieben::
Sind dies für mich ein Gruende zur fristlosen Kündigung des Vertrages?


Vertragsstreitigkeiten sind erst mal kein Grund für eine fristlose Kündigung. Dann müßte man ja nur jede Forderung des Vertragspartners bestreiten und käme schneller aus dem Vertrag heraus als es eigentlich gedacht war. So funktioniert es nicht.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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nepomuk
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Danke M.A.S. für die Antwort. Aber:
Muss für die Krankheitstage das Betreuungsgeld gezahlt werden?
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Krankheitstage muss evtl. gezahlt werden, besonders wenn nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde, dass das Kind nicht kommen wird. Rechtsgrundlage dürfte § 615 BGB sein:
Zitat:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt
Wenn die Eltern also nachweisen können, dass das fehlende Kind von einem anderen Kind ersetzt wurde oder werden konnte, dann müssen sie für diese Tage nicht oder weniger zahlen. Und wenn die KiTa z.B. Mahlzeiten für 2 € pro Tag erspart hat, dann mindert sich das Entgelt entsprechend.
Aber wie die KiTa bei einer Vereinbarung "monatlich 264 €" auf "für diesen Monat 297 €" kommt, ist unklar. Es heißt ja nicht "264 € für vier Wochen".

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht trotzdem nicht.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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