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Verfasst am: 23.03.09, 17:26 Titel: Lohnfortzahlung nach Überfall?
Ein Arbeitnehmer mit Zeitvertrag wurde am Karnelvallssontag (Freizeit) auf offener Strasse derart verprügelt, dass ein mehrwöchiger Arbeitsausfall entstand.
Der Arbeitgeber verweigert mit dem Hinweis, "man hätte an solchen Tagen mit derartigem rechnen müssen", die Lohnfortzahlung.
Ohne jetzt eine Rechtsgrundlage zu nennen: m. E. nein.
Dann bräuchte auch kein AG bei Erkältungen im Winter eine Lohnfortzahlung leisten - mit Erkältungen im Winter muss man auch rechnen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 23.03.09, 17:43 Titel: Re: Lohnfortzahlung nach Überfall?
Donny hat folgendes geschrieben::
Ein Arbeitnehmer mit Zeitvertrag wurde am Karnelvallssontag (Freizeit) auf offener Strasse derart verprügelt, dass ein mehrwöchiger Arbeitsausfall entstand.
Der Arbeitgeber verweigert mit dem Hinweis, "man hätte an solchen Tagen mit derartigem rechnen müssen", die Lohnfortzahlung.
Ist diese Begründung richtig?
Beste Grüsse
Nein _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Der Arbeitgeber verweigert mit dem Hinweis, "man hätte an solchen Tagen mit derartigem rechnen müssen", die Lohnfortzahlung.
Das war die Frage:
Zitat:
Ist diese Begründung richtig?
Wenn der AG wegen aktiven Selbstverschulden nicht zahlen will, muss er das beweisen ansonsten gilt wohl
2
Zitat:
. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass die Teilnahme an einer Schlägerei in der Regel selbstverschuldet ist.
_________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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