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Aufforderung zur Einkommenssteuererkl. durch Gericht

 
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Malinois
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 20:05    Titel: Aufforderung zur Einkommenssteuererkl. durch Gericht Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Person A ist in der Regelinsolvenz seit 05/2005 - nun soll bald der Schlusstermin festgesetzt werden. Im vergangenen Jahr 2008 erhielt Person A ein einziges mal die Anfrage von der Verwalterin ob Steuererklärungen abgegeben worden seien in den vergangenen Jahren und nachdem dieses verneint wurde kam nichts mehr von Seiten der Verwalterin.
Nun erhält Person A am heutigen Tag ein Schreiben des Verwalters (hat gewechselt) in dem er aufgefordert wird umgehend zumindest für 2007 und 2008 die Erklärungen abzugeben, da das zuständige Amtsgericht ansonsten ohne die Vorlage der o.g. Erklärungen nicht bereit ist dem Verfahren weiteren Fortgang zu geben, inbesondere den Abschluß weiter voranzubringen.

Person A ist recht geschockt ob diesen Schreibens und bekommt regelrecht Angst - wäre es nicht die Pflicht des Verwalters gewesen ihn darauf aufmerksam zu machen das er Erklärungen abzugeben hat? Person A wird der Aufforderung selbstverständlich umgehend nachkommen und sogar 2005-2008 nachreichen - aber dennoch - was kann hier Person A passieren - Person A ist allen Pflichten immer ordnungsgemäß nachgekommen.

Danke und Grüße
Malinois
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

Click !
Davon ausgehend, dass man in einem nichtselbständigen Arbeitsverhältnis steht, wäre man also grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

Zitat:
Im vergangenen Jahr 2008 erhielt Person A ein einziges mal die Anfrage von der Verwalterin ob Steuererklärungen abgegeben worden seien in den vergangenen Jahren und nachdem dieses verneint wurde kam nichts mehr von Seiten der Verwalterin.

Wenn man das schriftlich hat, kann man sich darauf berufen; dennoch sollte man die Erklärungen entsprechend nachreichen.

Kam seitens des Finanzamtes nie eine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung ?

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Malinois
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.11.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo report,

nein - es kamen nie irgendwelche Aufforderungen seitens des Finanzamtes.

Vielen Dank für die Antwort - wie gesagt Person A würde selbstverständlich alles schnellstens nachreichen, aber dieses Schreiben hat Person A doch sehr verunsichert.

Grüße
Malinois
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Person A sollte jetzt erstmal die Ruhe bewahren und die Erklärungen nachreichen. Ehrlich gesagt, kenne ich es aus der Praxis nur so, dass der Verwalter die Schuldner regelmäßig auffordert, die Steuererklärungen abzugeben, wenn es die Schuldner nicht selbst machen. Verpflichtet dazu ist er aber wohl nicht. Im Prinzip müssen die Schuldner selbst wissen, inwieweit sie verpflichtet sind, bei der Erlangung möglicher Insolvenzmasse, z.B. durch Vereinnahmung von Steuererstattungsansprüchen, mitzuwirken. Ich würde in das Schreiben des neuen Verwalters aber jetzt auch nicht zu viel hineininterpretieren. Der Verwalter hat damit lediglich zum Ausdruck gebracht, dass das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen werden kann, wenn nicht die Steuererklärungen für die entsprechenden Jahre abgegeben werden.
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paps1959(2)
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.12.2008
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 16.03.09, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

Müßte nicht (nach §34AO) der IV als "Vermögensverwalter" sogar selber die Erklärung erstellen, da das Verfahren ja noch läuft und die Vermögensverwaltung somit nicht aufgehoben ist?
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

An und für sich ist es zutreffend, dass der Insolvenzverwalter erklärungspflichtig ist. In der Praxis ist es aber häufig so, dass die Schuldner aufgefordert werden, die Erklärung zu machen. Das hat seinen Hintergrund darin, dass der Insolvenzverwalter sowieso auf die Mithilfe der Schuldner angewiesen ist. Vieles, was in der Steuererklärung mit anzugeben ist, kann er ja selbst nicht wissen. Der Schuldner ist in jedem Fall verpflichtet, dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Teilweise ist es dann bereits einfacher, dass der Schuldner dann gleich selbst die Erklärungsformulare ausfüllt.
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 17.03.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Steuererklärung ist weiter zu beachten, dass die Insolvenzmasse nicht getrennt vom Schuldner veranlagt wird, sondern, dass eine gemeinsame Besteuerungsgrundlage besteht. Der Verwalter weiss natürlich, was über seine Konten abgewickelt wurde, sprich zu versteuern ist. Was er nicht weiss, ist die Besteuerungsgrundlage des Insolventen.

Die Verpflichtung eine Erklärung abzugeben trifft den Schuldner nicht, er hat nur mitzuwirken IX ZB 197/07.

Allerdings stellen Steuererstattungen einen Vermögenswert dar, der verwertet werden muss, bevor das Verfahren beendet werden kann.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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FrauE.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sieht es denn mit Steuerrückerstattungen in der Wohlverhaltensphase aus? Müssen die eigentlich auch dem Inso Verwalter mitgeteilt und ausgezahlt werden?

Grüße FrauE.
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eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens stehen die Steuererstattungen wieder dem Schuldner zu.

Allerdings kann es für das Jahr der Aufhebung des Insolvenzverfahrens sein, dass der Treuhänder vor Beendigung des Insolvenzverfahrens eine Abtretung verlangt oder die Nachtragsverteilung angeordnet wird. In diesen Fällen steht dann die Erstattung für das betreffende Jahr dem Treuhänder zu.
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FrauE.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!

Gruß FrauE.
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