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Für eine Abnutzung , die über das normale Maß hinausgeht, kann der Vermieter eine Entschädigung verlangen. Der Mieter haftet, wenn er den Teppich übermäßig strapaziert oder aus Unachtsamkeit beschädigt hat. Dazu gehören Brandlöcher durch Zigaretten, größere nicht zu beseitigten Flecken oder erhebliche Verschmutzungen durch den Hund des Mieters sagt das LG Dortmund NJW-MietR 97, 100 . Bei der Berechnung des Schadens ist ein Abzug "neu für alt" vorzunehmen so das LG Münster WM 89, 508 . Ein Teppichboden mittlerer Güte ist eine Lebenserwartung von ca. 10 Jahren zu erwarten. Wo kein Restwert mehr vorhanden ist, kann der VM auch nichts mehr fordern.
Wenn der Geschädigte als Ersatz für eine beschädigte oder zerstörte Sache eine neue Sache anschafft, dann hat sich der Geschädigte als Vorteil den höheren Wert der neuen Sache schadensmindernd entgegenhalten zu lassen.
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