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Autoverkauf Händler insolvent

 
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Brecko
Gast





BeitragVerfasst am: 21.03.09, 16:22    Titel: Autoverkauf Händler insolvent Antworten mit Zitat

Guten Tag !

Ich habe da mal ein Problem.
Gestern, am 20.3.2009 habe ich an einen Aotohändler mein Auto verkauft. Auto und Brief habe ich dort gelssen, mit der Zusage, Geld ist in der kommenden Woche auf meinem Konto.
Wieder zuhause, am 21.3, lese ich in der Tagespresse, dieses Autohaus wird möglicherweise am Montag d. 23.3. Insolvenz anmelden. Den Gebrauchtwagenankaufvertrag habe ich heute per e-mail wieder gekündigt.
Ich habe jetzt bedenken, daß ich Geld oder Auto wiedersehen werde.
Wie ist hier die Rechtslage?
Für eine Antwort im Voraus besten Dank.

Traurig
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

'Du mußt Montag morgens bei Öffnung des Autohauses dorthin und sofort Auto und Brief wieder zurückholen !!!!! Das muß aber VOR Antragstellung geschehen.

Denn wenn das AH tatsächlich Insolvenz anmeldet, hat der Insolvenzverwalter das Sagen. D.h. Du darfst dann Deine Forderung, die Du gegen das Autohaus hast, anmelden. Und dann dürftest Du nur einen Teil wiederbekommen. Denn das Auto gehört ab Insolvenzeröffnung zur Masse des Autohauses.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
'Du mußt Montag morgens bei Öffnung des Autohauses dorthin und sofort Auto und Brief wieder zurückholen !!!!!
Wie ? Russische Muskelmänner mit Sonnenbrille mitnehmen?
Wenn der Autohändler sich dazu überreden lässt und Brief und Auto wieder rausrückt - ok.
Nachträglich einen Eigentumsvorbehalt abschließen, wird sich der Autohändler auch nicht drauf einlassen.


hws
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Nachträglichen Eigentumsvorbehalt braucht er nicht. Der Verkäufer ist nachwievor Eigentümer des Fahrzeuges. Warum aber der Verkäufer dem Autohaus auch gleich den Fahrzeugbrief dagelassen hat, ohne das Geld zu haben, ist mir schleierhaft. Umgekehrt würde es ein Autohaus auch nicht machen.

Also am Montag auf sofortige Kohle drängen oder Brief und Auto herausfordern.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 22.03.09, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Der Verkäufer ist nachwievor Eigentümer des Fahrzeuges...
Es wurde ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.
Verkäufer V verkauft dem Autohändler A sein Fahrzeug.
V lässt Auto und Papieren bei A.
Zur Bezahlung wurde vereinbart:
Zitat:
mit der Zusage, Geld ist in der kommenden Woche auf meinem Konto.

Aus welchem Grund kann V nun einseitig diesen Vertrag rückgängig machen?
Wegen der VERMUTUNG, dass A demnächst Pleite geht?
IST A inzwischen pleite, gehört das Auto (vermutlich?) zur Konkursmasse.

Oder müsste V genau den Moment abpassen, wo A den Konkursantrag abgibt, der Beamte den aber noch nicht angenommen hat?

hws
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Nachträglichen Eigentumsvorbehalt braucht er nicht. Der Verkäufer ist nachwievor Eigentümer des Fahrzeuges. Warum aber der Verkäufer dem Autohaus auch gleich den Fahrzeugbrief dagelassen hat, ohne das Geld zu haben, ist mir schleierhaft. Umgekehrt würde es ein Autohaus auch nicht machen.

Also am Montag auf sofortige Kohle drängen oder Brief und Auto herausfordern.


Käse, das Eigentum scheint nach dem Sachverhalt wirksam übergegangen, Eigentümer ist jetzt also offenbar das Autohaus.

Auch eine Rückabwicklung des Vertrages kommt nicht so ohne weiteres in Frage.
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It's not about left or right, it's about right and wrong.
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