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Was tun bei defektem Haus-Schließzylinder?

 
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 16:13    Titel: Was tun bei defektem Haus-Schließzylinder? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage aus aktuellem Anlass:

Man stelle sich vor, Person A ist Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.
Es existiert eine Schließanlage, die es ermöglicht, dass jeder Mieter mit seinem Wohnungsschlüssel auch die Haustür öffnen kann.
Nun ist der Schließzylinder an der Haustür defekt, es ist mehr möglich, die Tür mit dem Schlüssel zu öffnen. Deshalb ist nun vorübergehend bis zur Reparatur oder Auswechslung die Tür "abgeschlossen", aber nicht zu (sodass der "Kolben" das Zufallen der Tür verhindert).
Jetzt hat sich scheinbar ein Mieter einen Spaß erlaubt und die Tür aufgeschlossen und zufallen lassen.
Die Person A kam am gestrigen Abend gegen Mitternacht nach Hause und konnte die Haustür nicht öffnen.
Dem Hausmeister (und damit wohl auch der Hausverwaltung) ist der Defekt bekannt und verspricht "baldige Besserung".
Glücklicherweise konnte ein Nachbar die Tür öffnen, in dessen Wohnung noch Licht brannte, sodass dort geklingelt werden konnte.

Was aber muss, kann, darf oder soll der Mieter tun, wenn er mal nachts nach Hause will und alles schläft?
Nachbarn wachklingeln finde ich unverschämt.
Darf ein Schlüsselnotdienst gerufen werden und die Kosten von der Verwaltung zurückgefordert werden?
Wie soll sich der Mieter verhalten?
_________________
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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ralph12345
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Anmeldungsdatum: 30.04.2007
Beiträge: 704
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 16:36    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich wird ihnen kein Gericht zugestehen, daß ihnen jemand die Kosten für den Schlüsseldienst ersetzt, nur weil sie nicht bei den Nachbarn klingeln mochten. Haben sie das getan und waren erfolglos sieht das vielleicht anders aus. Ein Anruf beim Vermieter, das Problem schilden und darauf bestehen, daß das Schloß ausgebaut wird, wäre eine Maßnahme.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 17:03    Titel: Re: Was tun bei defektem Haus-Schließzylinder? Antworten mit Zitat

Paddy82 hat folgendes geschrieben::
Dem Hausmeister (und damit wohl auch der Hausverwaltung) ist der Defekt bekannt und verspricht "baldige Besserung".

Dann könnte man dem Hausverwalter, respektive der Hausverwaltung, eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund mit den sich daraus ergebenden Rechtsfolgen versprechen. Denn wenn ein Mieter das Haus, in dem sich seine Wohnung befindet, aufgrund eines Mangels nicht mehr betreten kann, bedeutet das nichts anderes, dass ihm der vertraglich zugesicherte Gebrauch der Mietsache ganz oder in nicht unerheblichem Umfang entzogen wird.

Zitat:
Glücklicherweise konnte ein Nachbar die Tür öffnen, in dessen Wohnung noch Licht brannte, sodass dort geklingelt werden konnte.

Ja, das ist in der Tat reines Glück.

Zitat:
Vermutlich wird ihnen kein Gericht zugestehen, daß ihnen jemand die Kosten für den Schlüsseldienst ersetzt, nur weil sie nicht bei den Nachbarn klingeln mochten.

Nachts, wenn alles schläft, solltest du bei mir sein.... Während Howie auf das weibliche Geschlecht abzielt, wird der Mieter eher an nächtlicher Begleitung eines Schlüsseldienstes interessiert sein. Denn es ist nicht Aufgabe der -übrigen- Mieter darüber zu wachen, wann welche Person der Mietergemeinschaft nach Hause kommt um ihr die defekte Haustüre zu öffnen.

Im übrigen verbietet es der Anstand, vor und nach gewissen Uhrzeiten andere durch klingeln oder anrufen zu stören. Es sei denn, es handelt sich um einen Notfall, was aber bei einem bekannten Mangel nicht mehr anzunehmen ist.

 
_________________
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Hinnerk14
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich ist ein neuer Zylinder schon bestellt.
Nur leider hat der, je nach Ausführung bis zu 6 Wochen Lieferzeit.

Man könnte nun die Tür abschließen, aber nicht zumachen, dann den Zylinder
ausbauen.
So kann keiner mehr abschließen.

Oder den Zylinder umdrehen, d.H. die innere Seite nach aussen drehen, das muß
aber passen. Da innen meist noch alles funkt. geht das oft.
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( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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Volker Kles
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 580

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Fest steht, dass der Mieter seine Wohnung zu jeder Zeit betreten können muß. Wie weit geht also die Schadensminderungspflicht? Tagsüber ist auf jeden Fall bei Nachbarn zu klingeln, doch gilt das auch nach 22:00 Uhr und falls nein, ab wann? Ab 24:00 Uhr, 3:00 Uhr oder überhaupt nicht? Vermutlich wird man von jedem Gericht eine andere Antwort erhalten.
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V.K.
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 19:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hinnerk14 hat folgendes geschrieben::
Vermutlich ist ein neuer Zylinder schon bestellt.
Nur leider hat der, je nach Ausführung bis zu 6 Wochen Lieferzeit.

Das ist richtig. Aber, eine vorübergehende Anschaffung eines Schließzylinder mit 20 Schlüsseln (Menge = Beispiel) ist für die Hausverwaltung eine Ausgabe, die preiswerter ist wie alles andere was auf die zukommen könnte.
Hinzukommend ist, diesen Zylinder können die wieder ausbauen und im Notfall wo anders wieder einsetzen. Ich würde der Verwaltung diesen Vorschlag machen und die sofortige Umsetzung fordern.

Anderseits haben große Immobiliengesellschaften meist sogenannte "Bauzylinder", der wird in Wohnungstüren eingesetzt die leer stehen und für alle möglichen Bauarbeiter zugänglich sein sollen. Da bekommt jeder Handwerker einen Schlüssel und kann da rein damit nicht immer einer von der Verwaltung auf der Matte stehen muss.

Auf jeden Fall muss dieser Umstand nicht hingenommen werden.
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Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Hinweise!
Ich werde den einen oder anderen Vorschlag der Verwaltung unterbreiten.
Was aber sollte man nun ganz konkret tun, wenn man z.B. werktags um 4 Uhr nachts nach Hause kommt und sich die Haustür nicht öffnen lässt?
Um diese Uhrzeit werde ich keinen Nachbarn wachklingeln..
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