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Verfasst am: 23.03.09, 12:43 Titel: Beschwerde gegen Insolvenzverwalter
Das Vermögen gegen eine ehemalige Vermieterin wird von einem Insolvenzverwalter verwaltet. Zahlreiche Fragen sind noch offen und wurden schon mehrfach an den Insolvenzverwalter gestellt (per eMail und Brief Einschreiben). Seit 4 Monaten gibt es keine Antwort von Insolvenzverwalter. Die ehemalige Vermieterin ist nicht mehr "zuständig".
Ist Beschwerde gegen den Insolvenzverwalter möglich ?
Wenn ja, wo ? Beim Amtsgericht ?
Grundsätzlich kann man sich natürlich über einen Insolvenzverwalter beschweren beim Insolvenzgericht. Allerdings wird dies in den seltesten Fällen von Erfolg gekrönt sein.
Was gibt es denn mit der ehemaligen Vermieterin zu klären? Stehen noch irgendwelche Ansprüche aus? Dann sind sie eh zur Insolvenztabelle anzumelden? Wurde das gemacht?
Der Insolvenzverwalter ist dem Insolvenzgericht, der Gläubigerversammlung und, soweit bestellt, dem Gläubigerausschuss generell zur Auskunft verpflichtet.
Dies ist vom BGH schon mehrfach bestätigt worden.
Ansonsten bestehen nur eingeschränkte Auskunftspflichten gegenüber dem einzelnen Gläubiger, beispielsweise bei der Behandlung von Absonderungsrechten §§ 167, 168 InsO. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Verfasst am: 24.03.09, 10:27 Titel: Beschwerde gegen Insolvenzverwalter
Die Vermieterin hat schriftlich mitgeteilt das alle Forderung anteilsmäßig ausgezahlt wurden. Meine Forderungen wurden fristgemäß angemeldet. Nur haben ich nichts erhalten, daher die Anfrage. Allerdings ohne Beantwortung.
also:
Forderungen wurden zur Tabelle beim Verwalter angemeldet, hierauf erfolgte keine weitere Mitteilung, richtig ?
Beim Prüfungstermin nicht anwesend gewesen, richtig?
Dann kann man davon ausgehen, dass die Forderung im Prüfungstermin festgestellt worden ist. Hierüber erhält der Gläubiger keine Nachricht, § 179, III, S. 3 InsO. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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