Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beschwerde gegen Insolvenzverwalter
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beschwerde gegen Insolvenzverwalter

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Stuttgart70499
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 12:43    Titel: Beschwerde gegen Insolvenzverwalter Antworten mit Zitat

Das Vermögen gegen eine ehemalige Vermieterin wird von einem Insolvenzverwalter verwaltet. Zahlreiche Fragen sind noch offen und wurden schon mehrfach an den Insolvenzverwalter gestellt (per eMail und Brief Einschreiben). Seit 4 Monaten gibt es keine Antwort von Insolvenzverwalter. Die ehemalige Vermieterin ist nicht mehr "zuständig".

Ist Beschwerde gegen den Insolvenzverwalter möglich ?
Wenn ja, wo ? Beim Amtsgericht ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
eidechse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 419

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann man sich natürlich über einen Insolvenzverwalter beschweren beim Insolvenzgericht. Allerdings wird dies in den seltesten Fällen von Erfolg gekrönt sein.

Was gibt es denn mit der ehemaligen Vermieterin zu klären? Stehen noch irgendwelche Ansprüche aus? Dann sind sie eh zur Insolvenztabelle anzumelden? Wurde das gemacht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Der Insolvenzverwalter ist dem Insolvenzgericht, der Gläubigerversammlung und, soweit bestellt, dem Gläubigerausschuss generell zur Auskunft verpflichtet.
Dies ist vom BGH schon mehrfach bestätigt worden.

Ansonsten bestehen nur eingeschränkte Auskunftspflichten gegenüber dem einzelnen Gläubiger, beispielsweise bei der Behandlung von Absonderungsrechten §§ 167, 168 InsO.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Stuttgart70499
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2007
Beiträge: 70

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:27    Titel: Beschwerde gegen Insolvenzverwalter Antworten mit Zitat

Die Vermieterin hat schriftlich mitgeteilt das alle Forderung anteilsmäßig ausgezahlt wurden. Meine Forderungen wurden fristgemäß angemeldet. Nur haben ich nichts erhalten, daher die Anfrage. Allerdings ohne Beantwortung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

also:
Forderungen wurden zur Tabelle beim Verwalter angemeldet, hierauf erfolgte keine weitere Mitteilung, richtig ?

Beim Prüfungstermin nicht anwesend gewesen, richtig?

Dann kann man davon ausgehen, dass die Forderung im Prüfungstermin festgestellt worden ist. Hierüber erhält der Gläubiger keine Nachricht, § 179, III, S. 3 InsO.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.