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Dies ist meine erste Nutzung dieses Forums und zunächst hoffe ich, dass ich das Richtige Forum für meine Frage gewählt habe.
Sollte dies nicht der Fall sein, so entschuldige ich mich an dieser Stelle.
Zugleich möchte ich mich bereits im Vorfeld für jede antwort bedanken.
Nun zu meiner Frage:
Unsere Firma ist auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräften für große namhafte Unternehmen spezialisiert. Zu diesem Zweck haben wir selbstverständlich auch unsere eigenen AGB die an unsere Kunden gegeben werden. In speziellen Situationen werden diese entsprechend angepasst. Nun fragen wir uns, ob wir gesetzlich dazu verpflichtet diese regelmäßig von Grund auf zu aktualisieren oder ob es reicht wenn wir weiterhin nur Bedarf handeln? Wie ist da die Rechtslage?
Ich hoffe die Frage ist verständlich und natürlich auf die eine oder andere Antwort.
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