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Onlinehandel als Minderjähriger in einem Forum - Probleme

 
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quickox
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.03.09, 18:57    Titel: Onlinehandel als Minderjähriger in einem Forum - Probleme Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Leider, muss ich hier einen Thread verfassen, ist wohl ein Forum, wo man lieber keinen Thread eröffnen möchte. Zumindestens nicht im Rechtsbereich wenn man Probleme hat^.

Ich habe folgendes Problem...

Ich habe in einem Spieleforum, in dem Tauschbereich gehandelt. Ich selbst bin 16 Jahre alt, das Alter der Gegenseite ist mir nicht bekannt. (Angeblich aber schon volljährig!)

Ich habe dort bei jemandem ein Spiel gekauft, verhandelter Preis: 23 EUR.

Die CD wurde mir im Top Zustand versprochen, kam aber total zerkratzt an, funktionierte aber noch. Dann habe ich mich mit der Gegenseite auf einen Preis von 20 EUR geeinigt, - eigentlich zu viel - aber ich benötigte das Spiel diese Woche schon.

Er wollte das Geld in einem Briefumschlag (Mein Fehler). Ich versand den Brief vorgestern mit meiner Meinung nach den beinhaltenten 20 EUR, auf welche ich mich aber noch nicht festlegen will.
Nun schreibt die Gegenseite, dass nur 10 EUR angekommen wären und Sie das Öffnen auf Video aufgenommen hat.
Ich bitte natürlich um das Video, mich würde es zwar wundenr, dass ich nur 10 EUR hineingetan habe, aber man kann sich ja mal irren. Zuvor gibt es kein Geld.

Nun sagt mir die Gegenseite, die ganze Zeit, sie würde mir das Video hochladen, doch Pustekuchen, aktuell noch keinen Link dazu erhalten! Desweiteren droht die Gegenseite dauernt mit einem RA (Seinem Onkel) und einer direkten Anzeige.

Ich sage nun:

Die fehlenden 10 EUR gibt es nur per Überweisung (Gegenseite hat aber angeblich kein Konto!!!) - und auch erst wenn ich das Video gesehen habe, auf dem angeblich eindeutig zu sehen ist, dass nur 10 EUR in dem Umschlag waren !

Theoretisch habe ich auch angeboten, die 10 EUR auf das Konto seines Onkels zu überweisen, aber da kommt auch keine Reaktion. Kassiert sein Onkel (Der RA), das Geld seiner Mandanten Bar auf die Hand? Und er selbst (Die Gegenseite), wohl seinen Lohn auch.

Was nun alles noch komisches hinzu kommt:

- 3x eine verschiedene Adresse. Unterscheidet sich zwar nur leicht, 1x Name Falsch, 2x Straße falsch - Auf Bestätigung wurden diese aber immer als Korrekt von ihm abgestempelt. Falsch daran war als Beispiel: F statt einem PH. Oder der Name anders geschrieben als zuvor.

- Er droht nur noch. Wenn man aber online kommt die letzten Tage, geht er Offline. Er stellt sich also keinem Dialog, oder wenn, nur solche Dinge wie - nicht wörtlich - "Hoffe für dich Geld ist schon raus, sonst Anzeige wegen 10 EUR. Will ich zwar eigentlich nicht, aber dann sag ichs meinem Onkel, was sich manche Leute erlauben"

- Mich wundert nicht mehr das er das Geld nur im Brief wollte

- Er sagt auch , er hätte es einem Moderator gemeldet, in dem Forum, das etliche Male, aber wohl nie geschehen. Keine Kontaktaufnahme zu mir eines Moderatores.


Also, was denkt ihr hier über die Rechtslage?

Grüße
quickox
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BeRe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2006
Beiträge: 161

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 17:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich glaube, jeder Richter, der sich damit befassen müsste, würde allein darüber schmunzeln, das jemand das Öffnen eines Briefes auf Video aufzeichnet und später als Beweismaterial verwenden möchte.

Beschäftigen Sie sich mit:

§ 164 StGB (Falsche Verdächtigung)
§ 263 (2) StGB (versuchter Betrug)
§ 240 StGB (Nötigung)

Gruß BeRe
_________________
Alle Gesetze sind von Alten und Männern gemacht. Junge und Weiber wollen die Ausnahme, Alte die Regel
(Goethe)
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

Strafrechtlich würde ich mich eher entspannt zurücklehnen.

Dem Fragesteller müsste in so einem hypothetischen Fall nicht nur nachgewiesen werden, dass er bloß 10 Euro in den Umschlag gesteckt hat, sondern auch, dass er zum Zeitpunkt des Kaufs nicht geplant hatte den Kaufpreis (vollständig) zu entrichten (dann läge ein Betrug vor). Ein Irrtum beim Eintüten des Geldes ist strafrechtlich unproblematisch.

Zivilrechtlich könnte schlimmstenfalls die Nachforderung von 10 Euro kommen (allerschlimmstenfalls zuzüglich Gerichts- und Anwaltskosten des Gegners, aber das müsste sich verhindern lassen, wenn man eine gerichtlich geltend gemachte Forderung sofoert anerkennt). Das hinge, wenn die Angelegenheit wirklich vor Gericht käme, davon ab, wem der Richter glaubt.


Nachtrag (spekulativ): dem Verhalten des Vertragspartners nach zu urteilen, würde es mich wundern, wenn der älter als 18 Jahre ist. Das klingt alles nach ziemlichem Kinderkram. Für die Frage ist das aber irrelevant.
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