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Vertrag kündigen aber Vertragspartner unbekannt verzogen

 
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sly187
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 10:23    Titel: Vertrag kündigen aber Vertragspartner unbekannt verzogen Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal ein Dank für alle antworten. Ich bin froh das es solche Seiten im Netz gibt.

Jetzt zu meinem Anliegen:

Ich habe mit einer Firma (ein-Mann Firma, damals dirrekt vor Ort in seinem Wohnzimmer) einen Vertrag abgeschlossen über einen Mobilfunkvertrag und ein Handy, für 26€. Das war vor ca 6 Jahren. Leider hat sich ziemlich schnell rausgestellt, dass dies ein Hardware-Mietvertrag war und ich diese 26€ monatlich zu entrichten habe. Danach muss ich das Handy zurück geben. Das besagte Handy habe ich nun nicht mehr und zahle weiterhin brav meine 26€ im Monat im Lastschriftverfahren. Lange habe ich mich nicht gerührt, zum einen aus Faulheit, Konfliktscheue und aus Hilflosigkeit. Nun wollte ich die Sache doch mal angéhen und wollte mich mit der o.g. Firma in Verbindung setzen um eine Einigung zu erzielen und um mitzuteilen, dass ich das Handy nicht mehr habe trotzdem aber den Mietvertrag kündigen möchte.

Diese Firma ist aber nun nicht mehr vor Ort und für mich unbekannt verzogen. Über eine Recherche im Internet habe ich herausgeunden das der gute Mann von NRW irgendwo nach Baden Württemberg gezogen ist. Eine genaue Adresse habe ich leider nicht und ich weiß auch nicht ob er die Firma überhaupt noch betreibt.

Soll ich einfach mal eine Lastschrift zurück buchen lassen und schauen ob da was kommt? Ich will nur nicht, dass ich auf einmal vor einem riesen Kostenberg stehe.

Wie komme ich aus diesem Mietvertrag raus und mit was habe ich wohl zu rechen wennn ich ihm mitteile das ich das Handy nicht mehr habe? Wie gesagt zahle seit ca. 6 Jahren 26€ monatlich. Wie ist da die Rechtslage? Ich kann jede Hilfe gebrauchen.

Danke und Grüße
Stefan
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Mietvertrag über eine Sache kann jederzeit fristgerecht gekündigt werden.

Ist die Mietsache untergegangen und kann nicht zurückgegeben werden, macht sich der Mieter eventuell Schadenersatzpflichtig. Bei einem 6 Jahre altem Handy dürfte dieser Schaden unbedeutend sein.
_________________
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Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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