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Verfasst am: 23.03.09, 18:16 Titel: Witwenrente: § 18a SGB IV:Art d. zu berücksichtigenden Eink.
Guten Tag,
meine Mutter war heute wegen der Witwenrente auf dem Rathaus. Dort hat man Ihr einen Fragebogen R680 für Angaben zu Einkünften aus Kapitalvermögen gegeben.
Es gab am 01.01.2002 eine Gesetzesänderung, in der diese und auch noch andere Einkünfte mit veranschlagt werden.
Es gab aber dazu noch einen Bestandsschutz für:
Ehepaare, die bereits vor dem 1. Januar 2002 geheiratet haben, wobei einer der Ehepartner am Hochzeitstag bereits über 40 Jahre alt gewesen sein muss.
oder
Witwen und Witwer, deren Partner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist.
oder
Waisen, die vor dem 1. Januar 2002 geboren sind.
Punkt 1 würde meine Mutter erfüllen:
- mein Vater ist mit 74 letzten Monat gestorben
- meine Mutter ist 66
- geheiratet haben sie 1968
Gilt dieser Bestandsschutz eigentlich immer noch? Im Gesetzestext ist nichts zu finden.
Auf Nachfrage der Sachbearbeiterin der örtlichen Behörde bei der Rentenversicherung kam heraus, dass es ich um einen Fehler in der Software handelt. Das Formular ist deshalb nicht notwendig, wird aber vom Programm gefordert.
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