Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arzt behandelt nicht, er schaltet den MDK ein
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arzt behandelt nicht, er schaltet den MDK ein

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
waimea002
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 11:22    Titel: Arzt behandelt nicht, er schaltet den MDK ein Antworten mit Zitat

Hallo
vorab. Neben diesem Thema führe ich ein Arzthaftungsverfahren gegen diesen nahcfolgend beschriebenen Arzt.

In diesem Prozess sagte er aus, nicht für dieses Krankheitsbild zuständig zu sein und beruft sich auf eine Überweisung an ein Krankenhaus. Die freuen sich zu hören, zuständig gewesen zu sein, da ich auf eigener Veranlassung dort war und dies auch schriftlich niedergelegt wurde. Die Überweisung aufgrund auf Grund meiner Veranlasung und wegen der Praxisgebühr Regelung.

Weiterhin war er der Folgearzt, der mir ein Symptom nicht mehr glaubte und mich als Simulant nicht mehr behandeln wollte. In dem Arzthaftungsverfahtren kam aber heraus, dass er mich falsch behandelte.

Nun zu der Frage.
Dieser werte 2.Arzt forderte einen Tag nachdem ich bei ihm war, die Krankenkasse auf, mich dem MDK vorzustellen. 4 Wo später stellte sich heraus, dass meine Beschwerden echt waren. (ich denke einmal beide Ärzte haben sich kurz geschlossen) Er ging nicht den Ursachen nach, sondern es hiess nur Arbeitsunfähig wegen sozialen Umfeld.
Er hat mich 5 mal dem MDK vorstellen lassen, hat mich nicht wie empfohlen therapiert (Attest eines Prof. der Unfallchirurgie) sondern erst am Tage des Ergebnissen des MDK sandte er mich zur Radiologie, die nun ermittelt haben, bzw. ein danach aufgesuchtes Chirugiezentrum entdeckte meine wirklichen Probleme.
Was ich damit sagen will, dieser ann glaubte mit nicht, warf alle BEfunde über Bord und meldete mich immer wieder dem MDK als Simulant wäre schon das richtige Wort.

Das Fazit daraus, ich bin sofort Arthroskopiert worden und als Folge muss nun mein Sprunggelenk versteift werden.

Ist dies nicht fast sogar unterlassene Hilfeleistung ?

Danke und gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage werden Gutachter und Gericht klären müssen.

Ich wundere mich allerdings: wieso bleibt man wochen- oder monatelang beim selben Arzt in Behandlung, wenn man an dessen Diagnosen zweifelt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
waimea002
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 12:35    Titel: Antworten mit Zitat

Weil es 2 gravierende Diagnosen gegeben hat. 2. Versuche hier einen Termin bei einem Orthopäden unter 2 Moaten zu erhalten....

Ich habe ja gewechselt....

Was haben Gutachter damit zu tun, wenn es um eine Strafrechtliche Positionierung geht?

Der Gutachter im Arzthaftungsverfahren spielt doch schon, eine Krähe hakt....
Ich konnte oder wir konnten nicht verstehen, entgegen seinen eigenen Veröffentlichungen - die seines Oberarztes (Therapie und Behandlung einer solchen Diagnose), dass der Arzt nichts tun brauchte...Jetzt weiß ich es. Der Gutachter arbeit mit dem gegenerischen Anwalt auf Symposien etc zusammen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

waimea002 hat folgendes geschrieben::
Was haben Gutachter damit zu tun, wenn es um eine Strafrechtliche Positionierung geht?


Du schreibst hier im Arzt- und Medizinrechtforum ueber einen Haftugnsprozess; das hat nichts mit Strafrecht zu tun.
Und eine aerztliche Fehldiagnose oder nicht die vom Patienten gewuenschte Behandling stellen keine unterlassene Hilfeleistung dar.

Zitat:
Der Gutachter im Arzthaftungsverfahren spielt doch schon, eine Krähe hakt....


Zum einen heisst es "hackt", zum anderen ist es totaler Bloedsinn.

Zitat:
Jetzt weiß ich es. Der Gutachter arbeit mit dem gegenerischen Anwalt auf Symposien etc zusammen


Vertreter von Verschwoerungstheorien sollten sich nicht wundern wenn sie nicht ganz ernst genommen werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 16:21    Titel: Re: Arzt behandelt nicht, er schaltet den MDK ein Antworten mit Zitat

waimea002 hat folgendes geschrieben::

Ist dies nicht fast sogar unterlassene Hilfeleistung?


Sie sollten das mit ihrem Anwalt und/oder einer Patientenberatung besprechen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
waimea002
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

irgendwo muss der name ja herkommen.

ich benötige vernünftige antworten und nicht leute, die meinen sich hier aufspielen zu wollen. wenn man etwas nicht versteht, einfach mal nachfragen. ich will jetzt dieter nuhr zitieren ...dummerchen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
waimea002
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat: Du schreibst hier im Arzt- und Medizinrechtforum ueber einen Haftugnsprozess; das hat nichts mit Strafrecht zu tun.
Und eine aerztliche Fehldiagnose oder nicht die vom Patienten gewuenschte Behandling stellen keine unterlassene Hilfeleistung dar.

Es hat gar keine Behandlung gegeben...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

waimea002 hat folgendes geschrieben::

Es hat gar keine Behandlung gegeben...


Das ist dennoch keine unterlassene Hilfeleistung. Schau einfach mal ins Strafgesetzbuch und lass dir von deinem Anwalt erklaeren was "Unglücksfälle oder gemeine Gefahr oder Not" bedeutet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
waimea002
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.11.2008
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Das sehen Krankenkassen aber anders. Durch die unterlassene Behandlung ist ein Schaden entstanden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

waimea002 hat folgendes geschrieben::
Das sehen Krankenkassen aber anders. Durch die unterlassene Behandlung ist ein Schaden entstanden.


waimea, unterlassene Hilfeleistung ist ein Begriff aus dem Strafrecht. Damit haben die Krankenkassen nichts zu tun und der Tatbestand ist auch nicht von seinen Folgen abhaengig.

Eine klare Ausdrucksweise ist in Rechtsangelegenheiten unumgaenglich, sonst redet man aneinander vorbei.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.