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Verfasst am: 23.03.09, 15:54 Titel: Rückgabe eines Beschlagnahmten Laptops
Hallo,
ohne Wenn und Aber die reine Wahrheit über eine- bei mir durchgeführte Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachtes einer Volksverhetzung:
Ich erlebte vor 3 Wochen eine Hausdurchsuchung, weil ich vor fast 3 Jahren aus tatsächlicher Unwissenheit 3 wohl verbotene Rechtsradikale CD´s in einem Online-Auktionshaus zum Verkauf angeboten habe.
Ich besaß seit fast 20 Jahren ca. 10 rechte Musik-CD´s, die ich irgendwann mal geschenkt bekam. Da ich diesen "Mist" so gut wie nie hörte, suchte ich im Internet eine Plattform, wo ich diese endlich mal loswerden- bzw. veräußern könnte. Ich stieß auf ein Auktionshaus, welches rechte Musik-CD´s in Auktionen zum Verkauf anbot. Ich wußte wirklich nicht, daß diese CD´s auf einem Verbotsindex standen. Es wurden alle 3 Auktionen nach nur wenigen Stunden vom Auktionshaus selbst wieder vorzeitig beendet und abgebrochen, mit der Begründung, daß diese CD´s verboten seien.
Damit war für mich die Sache erledigt und ich bot diese CD´s nie wieder irgendwo zum Verkauf an. Die CD´s befanden sich danach bis zur Hausdurchsuchung noch in meinem Besitz. Allein daran kann man erkennen, daß ich die CD´s nie wieder in der Öffentlichkeit angeboten- bzw. beworben habe.
Dieses Auktionshaus ist dann ohne mein Wissen wohl in Ermittlungen der Jusitz geraten und man fand auf deren Server meine Benutzerdaten mit den 3 Verkaufsversuchen. Und nach 3 Jahren- ich hätte bis heute nie wieder nur einen Gedanken an die Aktion gehegt, erlebe ich diese Hausdurchsuchung, wo genau 8 Rechte CD´s (mit nur 1 verbotenen !!) gefunden- und beschlagnahmt wurden. Außerdem wurde mein Laptop beschlagnahmt, welches ich dringend Privat wie Beruflich brauche. Eine 500 Gigabyte große Festplatte wurde weder mitgenommen, noch durchgesehen (hier hätten tausende Lieder und Videos draufgewesen sein können).
Ich räumte den Verkaufsversuch von vor 3 Jahren sofort ein und behinderte die Arbeit der Beamten auch in keinster Weise. 1 Tag später rief ich bei der Staastanwaltschaft an, schrieb einen Tag später einen Brief mit der Bitte um vorzeitige Überprüfung und Zurückgabe meines Laptops. Ich bedauerte den Vorfall sehr, entschuldigte mich und beteuerte, daß ich noch nie mit sowas zu tun hatte. Leider habe ich bis heute keinerlei Kontaktaufnahme durch die bearbeitende Staastanwaltschaft erfahren. Wiegesagt bräuchte ich das Notebook dringend, wegen Passwörter, Benutzerdaten, Kennwörter und Beruflicher Daten. Übrigens ist das Laptop absolut sauber und ohne Inhaltlicher Beanstandung und könnte nach kurzer Überprüfung prpoblemlos an mich zurücjgegeben werden.
Meine Frage: Was habe ich für Möglichkeiten, an mein Laptop zu kommen. Macht das Einschalten eines Anwaltes Sinn ? Ich habe im Moment auch nicht das Geld, mir einen neuen Laptop zu kaufen.
Zu meiner Person: Ich bin noch niemals wegen Rechtsorientierter Straftaten in Erscheinung getreten, noch verfüge ich über eine Rechte Gesinnung. Ich gehöre weiter auch keinerlei Rechten Gruppierungen an.
Den einzigsten Fehler, den ich mir zugestehen muß, ist die Tatsache, im Besitz dieser schwachsinnigen Rechten Musik-CD´s gewesen zu sein und das ich diese mal im Internet veräußern wollte. Ich hätte sie besser irgendwann mal weggeworfen....... Ich weiß natürlich, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schütz, aber das hier ist doch wohl ein etwas anders gelagerter Fall oder besser Zufall !! Bei mir handelt es sich tatsächlich um einen ganz kleinen Zufallstreffer. Ich besitze keine großen Mengen, noch bin ich wiegesagt je schon einmal mit soetwas in Erscheinung getreten. Da ich außerdem noch im Öffentlichen Dienst beschäftigt bin, könnte ich mir sowas schon gar nicht leisten.
Ich begreife es irgendwie nicht...... nach fast 3 Jahren !!!!! Was erwartet mich von Seiten der Justiz noch für eine solche- entschuldigung Bagatelle ??
da kann man sich schon fragen, ob die beteiligten Behörden nichts besseres zu tun haben als aus einer Fliege einen Elefanten zu machen, und wo die vielgerühmte Verhältnissmäßigkeit bleibt. Gern werden von Strafverfolgern mangelnde Ressourcen beklagt, aber hier wird mit Eifer eine Datenbank durchforstet, und wegen ein paar fragwürdigen CD's, die nichtmal gehandelt wurden, Maßnahmen ergriffen, wo ich nur den Kopf schütteln kann. Es liegt doch alles auf der Hand, da jemanden die Wohnung zu durchforsten und eine PC sicherzustellen ist schon übel.
Einem Bekannten ist vor vielen Jahren etwas ähnliches wiederfahren. Er ist mit dem Auto liegengeblieben, holte Benzin, und als er zurückkam fand er nicht den wartenden Beifahrer, aber dafür einen Zettel mit etwa folgendem Inhalt vor: "Auf der Wache XY melden, der Beifahrer ist verhaftet". Was war geschehen? Ein paar übereifrige junge Polizeikräfte kamen an dem Auto vorbei und meinten ohne weiteren Anlass mal das Fahrzeug durchsuchten zu müssen. Was sie fanden waren ein paar Rechtsrock-Kasetten im Handschuhfach. Auf der Wache angekommen wurde der Besitzer ebenfalls festgenommen und anschliessend seine Wohnung durchsucht, und zwar so dass es auch gleich die ganze Nachbarschaft mitbekam. Die Kasetten erhielt er schliesslich zurück, und ein Beamter hat sich auch ein bisschen Entschuldigt für die unangemessene Aktion der Nachwuchskräfte, die wohl völlig übertrieben hätten.
Wiegesagt gehöre ich keinerlei Rechten Bewegungen oder Gruppierungen an, wie manch andere, bei denen sowas gefunden wird. Auch bin ich bis heute noch nie mit Rechten Straftaten in Erscheinung getreten. Ich verabscheue alle Gräueltaten der damaligen Zeit und habe mit Rechtsorientierter Gesinnung bis heute nichts zu tun. Ich denke, daß der Besitz bei vielen hungen Leuten mehr ein Symbol darstellt, etwas Verbotenes zu besitzen und damit anzugeben. Natürlich ist das leichtsinnig im Nachhinein, aber deshalb ist doch nicht jeder gleich ein schwerwiegender Aktivist oder Krimineller. Übrigens sehe ich mich in keinster Weise auf gleicher Höhe mit Gewohnheitskriminalität.
Ich glaube eher, daß die Justiz sich in meinem Fall mehr oder weniger verschätzt hat, in ihrem Bestreben und Glauben, bei mir- was weiss ich was, zu finden hoffte.
Aufgrund all dieser wahrheitsgemäßen Tatsachen halte ich die Hinzuziehung eines Anwaltes fürmomentan noch überzogen- auch aus dem Grund, daß es überhaupt noch keine Beschuldigtenvernehmung gab oder eine Anklageschrift gegen mich existiert.
Es tut mir leid- aber ich halte diese Geschichte definitiv für maßlos überzogen. Gut- es war eine Dummheit, aber hier sollte es doch allein aufgrund der Unbescholtenheit meiner Person bei einer Verwarnung oder einer vielleicht noch geringen Geldstrafe bleiben.
Ich kann die StA verstehen und befürworte ausdrücklich deren Vorgehen.
Wehret den Anfängen.
Warum sollte jemand 8 (!) CDs mit rechter Musik besitzen, wenn er sich so gar nicht mit deren Gedankengut identifizieren kann?
Ihre Erklärung erscheint mir aus Sicht der der StA jedenfalls zumindest überprüfungswürdig.
Wenn es wirklich nur eine Dummheit war, dann ist diese Angelegenheit hoffentlich eine Lehre...
Das Bekanntwerden des Besitzes könnte durchaus auch (und zu Recht) dienstrechtliche Folgen haben, je nach Stellung im ö.D. beamten-, soldaten- oder arbeitsrechtliche. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Ich kann die StA verstehen und befürworte ausdrücklich deren Vorgehen.
Zustimmung. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Strafrechtlich kann ich nicht allzuviel beitragen, da kennen sich andere besser aus.
Wie schon geschrieben, kann die dienstrechtliche Seite erheblich unangenehmer werden. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Ich kann die StA verstehen und befürworte ausdrücklich deren Vorgehen.
Zustimmung. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen
Ach irgendwie konnt ich mir das gestern schon denken...
Zitat:
Warum sollte jemand 8 (!) CDs mit rechter Musik besitzen, wenn er sich so gar nicht mit deren Gedankengut identifizieren kann?
Ihre Erklärung erscheint mir aus Sicht der der StA jedenfalls zumindest überprüfungswürdig.
Vielleicht hatte er sie auch nur, dass andere ihre Vorurteile pflegen können.
Gehören Wagner-Liebhaber denn auch mal überprüft?
Zitat:
Wie schon geschrieben, kann die dienstrechtliche Seite erheblich unangenehmer werden.
Diesbezügliche Erfahrungen wären doch mal interessant.
"Durch praktisch alle Opern Wagners zieht sich wie ein roter Faden derHaß auf das Jüdische, wenn auch in den frühen weniger offensichtlichund bestimmend." --> www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/rose.htm
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
Verfasst am: 24.03.09, 13:30 Titel:
Ich werfe jetzt mal voellig unjuristisch die Frage nach dem praktischen Vorgehen in den Raum: wie haette die StA herausfinden sollen, ob es hier um einen einmaligen Verkaufsversuch oder um regelmaessige Taetigkeiten eines Rechte geht, ohne die Angelegenheit zu untersuchen?
Und wie sollte die StA moegliche Internetaktivitaeten eines Menschen untersuchen ohne den Computer zu haben und die Daten auszuwerten?
"Durch praktisch alle Opern Wagners zieht sich wie ein roter Faden derHaß auf das Jüdische, wenn auch in den frühen weniger offensichtlichund bestimmend." --> www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/rose.htm
Der Musikkritiker Joachim Kaiser hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass sich antisemitische Äußerungen in dem, was Wagner wirklich wichtig war, nämlich seinen musikdramatischen Werken, nicht nachweisen lassen, wenngleich – etwa von Saul Friedländer – die Auffassung vertreten wurde, einige Figuren wie Mime und Alberich aus dem „Ring” zeigten Züge von Judenkarikaturen.
Wenn schon Kritiker darüber streiten, dann müssen Wagners Werke doch zumindest anders betrachtet werden als das vermeintlich rechte Gegröhle dieser Holzkopfmusikanten.
Außerdem muss man irgendwo eine Linie ziehen und diese sollte aus meiner Sicht nicht vor sondern lange nach Wagner gezogen werden. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 24.03.09, 14:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
Achja Dummerchen. Wie soll die Staatsanwaltschaft herausfinden, dass ich kein potentieller Terrorist bin, ohne ordentliche Gesinnungsschnüffelei zu betreiben?
Solche eine Denkweisse haben wir versucht vor 20 Jahren abzuschaffen, aber manches hält sich hartnäckig.
Man muss auch wirklich kein Hellseher sein um reflexartige Reaktionen vorherzusehen.
Zitat:
Außerdem muss man irgendwo eine Linie ziehen und diese sollte aus meiner Sicht ...
Ganz genau, Deine Sichtweisse und Deine Grenzen. Bitte nicht verallgemeinern.
Die Diskussion um Wagner sei geschenkt, das war 'ne rhetorische Frage. Natürlich ist und bleibt der Rock'n'Roll das Teufelswerk, das haben uns spiessige Hausfrauenverbände doch schon immer vorhergesagt.
Zitat:
Wie schon geschrieben, kann die dienstrechtliche Seite erheblich unangenehmer werden.
Zurück zum Thema. Darf ich nochmal fragen welche Erfahrungswerte dem zugrundliegen? Ich habe davon nämlich keine Ahnung, und würde gern mal wissen wie das in der Praxis ausschaut.
Was erwartet mich von Seiten der Justiz noch für eine solche- entschuldigung Bagatelle ??
und
fanatic1909 hat folgendes geschrieben::
weil ich vor fast 3 Jahren aus tatsächlicher Unwissenheit 3 wohl verbotene Rechtsradikale CD´s in einem Online-Auktionshaus zum Verkauf angeboten habe.
sowie
fanatic1909 hat folgendes geschrieben::
wo genau 8 Rechte CD´s (mit nur 1 verbotenen !!) gefunden- und beschlagnahmt wurden.
Soweit es sich bei diesen CD's um Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen handelt, kann ein Verstoß gegen § 86 StGB vorliegen --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html
Über Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus und was man damit tun darf oder auch nicht kann man sich z.B. hier --> www.verfassungsschutz.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/info_symbole_5._aufl.pdf informieren. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Man nehme einen Sack und schmeisse die CDs dort rein.
Den Sack schmeisst man ins Altglas.
Fertig.
Das Laptop ist nach 3 Jahren immer noch bei der Bullerei ?
Verfahren eingestellt ? Verurteilt ?
DRUCK MACHEN ! _________________ Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben.
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
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