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Rückgabe eines Beschlagnahmten Laptops
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fanatic1909
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Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 15:54    Titel: Rückgabe eines Beschlagnahmten Laptops Antworten mit Zitat

Hallo,
ohne Wenn und Aber die reine Wahrheit über eine- bei mir durchgeführte Hausdurchsuchung aufgrund des Verdachtes einer Volksverhetzung:

Ich erlebte vor 3 Wochen eine Hausdurchsuchung, weil ich vor fast 3 Jahren aus tatsächlicher Unwissenheit 3 wohl verbotene Rechtsradikale CD´s in einem Online-Auktionshaus zum Verkauf angeboten habe.
Ich besaß seit fast 20 Jahren ca. 10 rechte Musik-CD´s, die ich irgendwann mal geschenkt bekam. Da ich diesen "Mist" so gut wie nie hörte, suchte ich im Internet eine Plattform, wo ich diese endlich mal loswerden- bzw. veräußern könnte. Ich stieß auf ein Auktionshaus, welches rechte Musik-CD´s in Auktionen zum Verkauf anbot. Ich wußte wirklich nicht, daß diese CD´s auf einem Verbotsindex standen. Es wurden alle 3 Auktionen nach nur wenigen Stunden vom Auktionshaus selbst wieder vorzeitig beendet und abgebrochen, mit der Begründung, daß diese CD´s verboten seien.
Damit war für mich die Sache erledigt und ich bot diese CD´s nie wieder irgendwo zum Verkauf an. Die CD´s befanden sich danach bis zur Hausdurchsuchung noch in meinem Besitz. Allein daran kann man erkennen, daß ich die CD´s nie wieder in der Öffentlichkeit angeboten- bzw. beworben habe.

Dieses Auktionshaus ist dann ohne mein Wissen wohl in Ermittlungen der Jusitz geraten und man fand auf deren Server meine Benutzerdaten mit den 3 Verkaufsversuchen. Und nach 3 Jahren- ich hätte bis heute nie wieder nur einen Gedanken an die Aktion gehegt, erlebe ich diese Hausdurchsuchung, wo genau 8 Rechte CD´s (mit nur 1 verbotenen !!) gefunden- und beschlagnahmt wurden. Außerdem wurde mein Laptop beschlagnahmt, welches ich dringend Privat wie Beruflich brauche. Eine 500 Gigabyte große Festplatte wurde weder mitgenommen, noch durchgesehen (hier hätten tausende Lieder und Videos draufgewesen sein können).

Ich räumte den Verkaufsversuch von vor 3 Jahren sofort ein und behinderte die Arbeit der Beamten auch in keinster Weise. 1 Tag später rief ich bei der Staastanwaltschaft an, schrieb einen Tag später einen Brief mit der Bitte um vorzeitige Überprüfung und Zurückgabe meines Laptops. Ich bedauerte den Vorfall sehr, entschuldigte mich und beteuerte, daß ich noch nie mit sowas zu tun hatte. Leider habe ich bis heute keinerlei Kontaktaufnahme durch die bearbeitende Staastanwaltschaft erfahren. Wiegesagt bräuchte ich das Notebook dringend, wegen Passwörter, Benutzerdaten, Kennwörter und Beruflicher Daten. Übrigens ist das Laptop absolut sauber und ohne Inhaltlicher Beanstandung und könnte nach kurzer Überprüfung prpoblemlos an mich zurücjgegeben werden.

Meine Frage: Was habe ich für Möglichkeiten, an mein Laptop zu kommen. Macht das Einschalten eines Anwaltes Sinn ? Ich habe im Moment auch nicht das Geld, mir einen neuen Laptop zu kaufen.

Zu meiner Person: Ich bin noch niemals wegen Rechtsorientierter Straftaten in Erscheinung getreten, noch verfüge ich über eine Rechte Gesinnung. Ich gehöre weiter auch keinerlei Rechten Gruppierungen an.

Den einzigsten Fehler, den ich mir zugestehen muß, ist die Tatsache, im Besitz dieser schwachsinnigen Rechten Musik-CD´s gewesen zu sein und das ich diese mal im Internet veräußern wollte. Ich hätte sie besser irgendwann mal weggeworfen....... Ich weiß natürlich, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schütz, aber das hier ist doch wohl ein etwas anders gelagerter Fall oder besser Zufall !! Bei mir handelt es sich tatsächlich um einen ganz kleinen Zufallstreffer. Ich besitze keine großen Mengen, noch bin ich wiegesagt je schon einmal mit soetwas in Erscheinung getreten. Da ich außerdem noch im Öffentlichen Dienst beschäftigt bin, könnte ich mir sowas schon gar nicht leisten.

Ich begreife es irgendwie nicht...... nach fast 3 Jahren !!!!! Was erwartet mich von Seiten der Justiz noch für eine solche- entschuldigung Bagatelle ??

Gruß,
fanatic1909
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r.doll
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 01:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da kann man sich schon fragen, ob die beteiligten Behörden nichts besseres zu tun haben als aus einer Fliege einen Elefanten zu machen, und wo die vielgerühmte Verhältnissmäßigkeit bleibt. Gern werden von Strafverfolgern mangelnde Ressourcen beklagt, aber hier wird mit Eifer eine Datenbank durchforstet, und wegen ein paar fragwürdigen CD's, die nichtmal gehandelt wurden, Maßnahmen ergriffen, wo ich nur den Kopf schütteln kann. Es liegt doch alles auf der Hand, da jemanden die Wohnung zu durchforsten und eine PC sicherzustellen ist schon übel.

Einem Bekannten ist vor vielen Jahren etwas ähnliches wiederfahren. Er ist mit dem Auto liegengeblieben, holte Benzin, und als er zurückkam fand er nicht den wartenden Beifahrer, aber dafür einen Zettel mit etwa folgendem Inhalt vor: "Auf der Wache XY melden, der Beifahrer ist verhaftet". Was war geschehen? Ein paar übereifrige junge Polizeikräfte kamen an dem Auto vorbei und meinten ohne weiteren Anlass mal das Fahrzeug durchsuchten zu müssen. Was sie fanden waren ein paar Rechtsrock-Kasetten im Handschuhfach. Auf der Wache angekommen wurde der Besitzer ebenfalls festgenommen und anschliessend seine Wohnung durchsucht, und zwar so dass es auch gleich die ganze Nachbarschaft mitbekam. Die Kasetten erhielt er schliesslich zurück, und ein Beamter hat sich auch ein bisschen Entschuldigt für die unangemessene Aktion der Nachwuchskräfte, die wohl völlig übertrieben hätten.
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fanatic1909
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Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo r.doll,
danke für ihre Einschätzung.

Wiegesagt gehöre ich keinerlei Rechten Bewegungen oder Gruppierungen an, wie manch andere, bei denen sowas gefunden wird. Auch bin ich bis heute noch nie mit Rechten Straftaten in Erscheinung getreten. Ich verabscheue alle Gräueltaten der damaligen Zeit und habe mit Rechtsorientierter Gesinnung bis heute nichts zu tun. Ich denke, daß der Besitz bei vielen hungen Leuten mehr ein Symbol darstellt, etwas Verbotenes zu besitzen und damit anzugeben. Natürlich ist das leichtsinnig im Nachhinein, aber deshalb ist doch nicht jeder gleich ein schwerwiegender Aktivist oder Krimineller. Übrigens sehe ich mich in keinster Weise auf gleicher Höhe mit Gewohnheitskriminalität.

Ich glaube eher, daß die Justiz sich in meinem Fall mehr oder weniger verschätzt hat, in ihrem Bestreben und Glauben, bei mir- was weiss ich was, zu finden hoffte.

Aufgrund all dieser wahrheitsgemäßen Tatsachen halte ich die Hinzuziehung eines Anwaltes fürmomentan noch überzogen- auch aus dem Grund, daß es überhaupt noch keine Beschuldigtenvernehmung gab oder eine Anklageschrift gegen mich existiert.

Es tut mir leid- aber ich halte diese Geschichte definitiv für maßlos überzogen. Gut- es war eine Dummheit, aber hier sollte es doch allein aufgrund der Unbescholtenheit meiner Person bei einer Verwarnung oder einer vielleicht noch geringen Geldstrafe bleiben.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kann die StA verstehen und befürworte ausdrücklich deren Vorgehen.

Wehret den Anfängen.

Warum sollte jemand 8 (!) CDs mit rechter Musik besitzen, wenn er sich so gar nicht mit deren Gedankengut identifizieren kann?
Ihre Erklärung erscheint mir aus Sicht der der StA jedenfalls zumindest überprüfungswürdig.

Wenn es wirklich nur eine Dummheit war, dann ist diese Angelegenheit hoffentlich eine Lehre...

Das Bekanntwerden des Besitzes könnte durchaus auch (und zu Recht) dienstrechtliche Folgen haben, je nach Stellung im ö.D. beamten-, soldaten- oder arbeitsrechtliche.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ich kann die StA verstehen und befürworte ausdrücklich deren Vorgehen.

Zustimmung. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen Idee
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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fanatic1909
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Anmeldungsdatum: 23.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Angaben entsprechen wirklich jeder Wahrheit und man muß in meinem Falle von einer Dummheit sprechen.

Was habe ich denn ihrem Gudünken nach jetzt weiter noch zu erwarten- bzw. hat jemand eine Ahnung, wie sowas i.d.Regel weitergeht bzw. endet ?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Strafrechtlich kann ich nicht allzuviel beitragen, da kennen sich andere besser aus.

Wie schon geschrieben, kann die dienstrechtliche Seite erheblich unangenehmer werden.
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r.doll
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Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Ich kann die StA verstehen und befürworte ausdrücklich deren Vorgehen.

Zustimmung. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen Idee

Ach irgendwie konnt ich mir das gestern schon denken...

Zitat:
Warum sollte jemand 8 (!) CDs mit rechter Musik besitzen, wenn er sich so gar nicht mit deren Gedankengut identifizieren kann?
Ihre Erklärung erscheint mir aus Sicht der der StA jedenfalls zumindest überprüfungswürdig.

Vielleicht hatte er sie auch nur, dass andere ihre Vorurteile pflegen können.
Gehören Wagner-Liebhaber denn auch mal überprüft?

Zitat:
Wie schon geschrieben, kann die dienstrechtliche Seite erheblich unangenehmer werden.

Diesbezügliche Erfahrungen wären doch mal interessant.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ach irgendwie konnt ich mir das gestern schon denken...


Hellseher?
Glaskugel?

Zitat:
Vielleicht hatte er sie auch nur, dass andere ihre Vorurteile pflegen können.


Super Argument!

Zitat:
Gehören Wagner-Liebhaber denn auch mal überprüft?


Was hat Wagners Musik mit seiner (vermeintlichen) Gesinnung zu tun?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
Was hat Wagners Musik mit seiner (vermeintlichen) Gesinnung zu tun?


Das wird man wohl nicht voneinander trennen können. Und wer Näheres wissen möchte: siehe z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Wagner#Wagners_Antisemitismus

"Durch praktisch alle Opern Wagners zieht sich wie ein roter Faden derHaß auf das Jüdische, wenn auch in den frühen weniger offensichtlichund bestimmend." --> www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/rose.htm

Siehe auch hier --> www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=1519&ausgabe=200009
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werfe jetzt mal voellig unjuristisch die Frage nach dem praktischen Vorgehen in den Raum: wie haette die StA herausfinden sollen, ob es hier um einen einmaligen Verkaufsversuch oder um regelmaessige Taetigkeiten eines Rechte geht, ohne die Angelegenheit zu untersuchen?
Und wie sollte die StA moegliche Internetaktivitaeten eines Menschen untersuchen ohne den Computer zu haben und die Daten auszuwerten?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
Was hat Wagners Musik mit seiner (vermeintlichen) Gesinnung zu tun?


Das wird man wohl nicht voneinander trennen können. Und wer Näheres wissen möchte: siehe z.B. hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Wagner#Wagners_Antisemitismus

"Durch praktisch alle Opern Wagners zieht sich wie ein roter Faden derHaß auf das Jüdische, wenn auch in den frühen weniger offensichtlichund bestimmend." --> www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/rose.htm

Siehe auch hier --> www.literaturkritik.de/public/rezension.php?rez_id=1519&ausgabe=200009


wikipedia hat folgendes geschrieben::
Der Musikkritiker Joachim Kaiser hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass sich antisemitische Äußerungen in dem, was Wagner wirklich wichtig war, nämlich seinen musikdramatischen Werken, nicht nachweisen lassen, wenngleich – etwa von Saul Friedländer – die Auffassung vertreten wurde, einige Figuren wie Mime und Alberich aus dem „Ring” zeigten Züge von Judenkarikaturen.


Wenn schon Kritiker darüber streiten, dann müssen Wagners Werke doch zumindest anders betrachtet werden als das vermeintlich rechte Gegröhle dieser Holzkopfmusikanten.

Außerdem muss man irgendwo eine Linie ziehen und diese sollte aus meiner Sicht nicht vor sondern lange nach Wagner gezogen werden.
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Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 24.03.09, 14:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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r.doll
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Anmeldungsdatum: 22.09.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Achja Dummerchen. Wie soll die Staatsanwaltschaft herausfinden, dass ich kein potentieller Terrorist bin, ohne ordentliche Gesinnungsschnüffelei zu betreiben?
Solche eine Denkweisse haben wir versucht vor 20 Jahren abzuschaffen, aber manches hält sich hartnäckig.

Man muss auch wirklich kein Hellseher sein um reflexartige Reaktionen vorherzusehen.

Zitat:
Außerdem muss man irgendwo eine Linie ziehen und diese sollte aus meiner Sicht ...

Ganz genau, Deine Sichtweisse und Deine Grenzen. Bitte nicht verallgemeinern.
Die Diskussion um Wagner sei geschenkt, das war 'ne rhetorische Frage. Natürlich ist und bleibt der Rock'n'Roll das Teufelswerk, das haben uns spiessige Hausfrauenverbände doch schon immer vorhergesagt.

Zitat:
Wie schon geschrieben, kann die dienstrechtliche Seite erheblich unangenehmer werden.

Zurück zum Thema. Darf ich nochmal fragen welche Erfahrungswerte dem zugrundliegen? Ich habe davon nämlich keine Ahnung, und würde gern mal wissen wie das in der Praxis ausschaut.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 15:23    Titel: Re: Rückgabe eines Beschlagnahmten Laptops Antworten mit Zitat

Vielleicht sollte ich mal besser auf die eigentlichen Fragen zurückkommen:

fanatic1909 hat folgendes geschrieben::

Meine Frage: Was habe ich für Möglichkeiten, an mein Laptop zu kommen.


"Die beschlagnahmten Gegenstände sind zurückzugeben, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden." --> http://de.wikipedia.org/wiki/Beschlagnahme

Also spätestens mit Abschluss des Strafverfahrens.

Das Verfahren bei der Beschlagnahme regelt § 98 StPO --> www.gesetze-im-internet.de/stpo/__98.html

Gegen die Entscheidung eines Richters ist die Beschwerde zulässig, § 304 StPO --> www.gesetze-im-internet.de/stpo/__304.html

fanatic1909 hat folgendes geschrieben::
Macht das Einschalten eines Anwaltes Sinn ?


Das könnte sinnvoll sein.

fanatic1909 hat folgendes geschrieben::
Was erwartet mich von Seiten der Justiz noch für eine solche- entschuldigung Bagatelle ??

und
fanatic1909 hat folgendes geschrieben::
weil ich vor fast 3 Jahren aus tatsächlicher Unwissenheit 3 wohl verbotene Rechtsradikale CD´s in einem Online-Auktionshaus zum Verkauf angeboten habe.

sowie
fanatic1909 hat folgendes geschrieben::
wo genau 8 Rechte CD´s (mit nur 1 verbotenen !!) gefunden- und beschlagnahmt wurden.


Soweit es sich bei diesen CD's um Propagandamittel verfassungswidriger Organisationen handelt, kann ein Verstoß gegen § 86 StGB vorliegen --> www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html

Über Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus und was man damit tun darf oder auch nicht kann man sich z.B. hier --> www.verfassungsschutz.brandenburg.de/sixcms/media.php/4055/info_symbole_5._aufl.pdf informieren.
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Trillerpfeiffe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.03.2009
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Man nehme einen Sack und schmeisse die CDs dort rein.
Den Sack schmeisst man ins Altglas.

Fertig.

Das Laptop ist nach 3 Jahren immer noch bei der Bullerei ?
Verfahren eingestellt ? Verurteilt ?

DRUCK MACHEN !
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Der Anwalt gewinnt immer. Egal ob Freispruch oder Lebenslang. Die Kohle geht beim Anwalt ein, so oder so.
Erra human est, gilt auch für die mit den schwarzen Robben.
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