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WEG Versammlung in Sachen Haustiere

 
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:43    Titel: WEG Versammlung in Sachen Haustiere Antworten mit Zitat

Hallöle,

eine Eigentümerversammlung hat als TOP die Zulassung von Haustieren in dem Gebäude. Wie könnte die Versammlung (wenn überhaupt) einen Eigentümer hier in der Tierhaltung einschränken? Doch wohl nur im Gemeinschaftseigentum. Oder??

Danke für die Infos. Sehr glücklich
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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ak
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Anmeldungsdatum: 14.12.2004
Beiträge: 526

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:08    Titel: Lektüre der Gesetzestexte... Antworten mit Zitat

Salutle

...verbessert die Rechtskunde, wie ein berühmter Poster dieses Forums einmal sinngemäß schrieb:

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Wie könnte die Versammlung (wenn überhaupt) einen Eigentümer hier in der Tierhaltung einschränken?
Durch mehrheitliche Beschlußfassung zur Gemeinschaftsordnung in dem Maße, in dem sie das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß an Beeinträchtigung überschritten sieht, durch Auflagen und bei Nichteinhaltung letztlich mit Entzug des Wohnungseigentums, wie http://bundesrecht.juris.de/woeigg/__14.html belegt.

Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Doch wohl nur im Gemeinschaftseigentum. Oder??

"Oder" trifft zu: Explizit ist in http://bundesrecht.juris.de/woeigg/__15.html auch von Sondereigentum die Rede.

Die Eigner können auch beschließen, derartige Festlegungen zum bindenden Bestandteil etwaiger Mietverträge zu machen und unwillige Eigner mit Sanktionen belegen.
_________________
Adieu
RM hat folgendes geschrieben::
Bis hierher kann man zustimmen... Danach wird die Argumentation aber etwas abenteuerlich... ...
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig spassig wird so eine Einschränkung, falls der Eine oder Andere Wohneigentümer sein Wohneigentum bereits vermietet hat und dem Mieter die Tierhaltung gestattet wurde.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Tastenspitz
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Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:26    Titel: Antworten mit Zitat

Ich liebe Gestztestexte. Sehr glücklich Siehe auch mein Motto unten Cool

Also:
Dann nehmen wir doch mal an, dass die Haltung eines Hundes (1 Stück mit 3 kg Kampfgewicht - ein xxxx also) dem ordnungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung zuzuordnen ist, welcher nicht durch die anderen Eigentümer zu beeinflussen ist, sofern hier niemandem über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Egal was auch immer die da mit einfacher Mehrheit beschließen mögen.

Edit: Ich liebe diese Wortsperre. Echt klasse. Respektvolle Ehrenbezeugung an das Team. Hätte nicht gedacht, dass dieses Wort ge-xxxx - wird Lachen
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