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Hallo,
eine Gemeinde lobt gem. Homepage -ab sofort- Baukindergeld je Kind i.H.v. € 2.000 bei Erwerb eines Grundstückes aus. Das nunmehr (familien-)geförderte Baugebiet existiert jedoch schon seit einigen Jahren. Annahmen: Das Baugebiet erfuhr weder Verbesserungen noch hat sich am Kaufpreis etwas geändert. Sicherlich wohnen im besagten Baugebiet bereits Familien mit Kindern.
Frage: Müssen Gemeinde, wie im konkreten Fall geschildert, grundsätzlich auch rückwirkend positiv über Anträge auf die o.g. familienfördernde Maßnahme entscheiden?
Vielen Dank & herzliche Grüße!
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 24.03.09, 14:04 Titel:
Warum sollten sie?
Wenn ja wo soll die zeitliche Grenze sein?
Schließlich sind wir ja alle mal Kinder gewesen..... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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- Beispielweise aus einer Gleichbehandlungsverpflichtung (?)
- Zeitl. Grenze: Evtl. Ausweis des neuen Baugebietes (?)
- Stimmt,- jedoch nicht bei Begründung/Ausweis des besagten Baugebietes (ca. 4-5 Jahre existent)
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 24.03.09, 14:49 Titel:
Tja das mit der Gleichbehandlung ist so eine Sache.
Da fühlten sich junge Eltern die ihr Kind am 31.12.2006 bekommen hatten auch extrem benachteiligt...
Es ist nunmal so, dass irgendwo eine zeitliche Begrenzung angesetzt werden muß. Meißtens ist diese Zeitlinie gleichzusetzen mit dem Inkrafttreten eines Gesetzes. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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