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Baukindergeld (familienfördernde Maßnahme) rückwirkend?

 
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Siechfried77
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Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:51    Titel: Baukindergeld (familienfördernde Maßnahme) rückwirkend? Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Gemeinde lobt gem. Homepage -ab sofort- Baukindergeld je Kind i.H.v. € 2.000 bei Erwerb eines Grundstückes aus. Das nunmehr (familien-)geförderte Baugebiet existiert jedoch schon seit einigen Jahren. Annahmen: Das Baugebiet erfuhr weder Verbesserungen noch hat sich am Kaufpreis etwas geändert. Sicherlich wohnen im besagten Baugebiet bereits Familien mit Kindern.
Frage: Müssen Gemeinde, wie im konkreten Fall geschildert, grundsätzlich auch rückwirkend positiv über Anträge auf die o.g. familienfördernde Maßnahme entscheiden?
Vielen Dank & herzliche Grüße!
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollten sie?
Wenn ja wo soll die zeitliche Grenze sein?
Schließlich sind wir ja alle mal Kinder gewesen..... Winken
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Siechfried77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

- Beispielweise aus einer Gleichbehandlungsverpflichtung (?)
- Zeitl. Grenze: Evtl. Ausweis des neuen Baugebietes (?)
- Stimmt,- jedoch nicht bei Begründung/Ausweis des besagten Baugebietes (ca. 4-5 Jahre existent)
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Tja das mit der Gleichbehandlung ist so eine Sache.
Da fühlten sich junge Eltern die ihr Kind am 31.12.2006 bekommen hatten auch extrem benachteiligt... Winken
Es ist nunmal so, dass irgendwo eine zeitliche Begrenzung angesetzt werden muß. Meißtens ist diese Zeitlinie gleichzusetzen mit dem Inkrafttreten eines Gesetzes.
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