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Hallo,
eine Gemeinde lobt gem. Homepage -ab sofort- Baukindergeld je Kind i.H.v. € 2.000 bei Erwerb eines Grundstückes aus. Das nunmehr (familien-)geförderte Baugebiet existiert jedoch schon seit einigen Jahren. Annahmen: Das Baugebiet erfuhr weder Verbesserungen noch hat sich am Kaufpreis etwas geändert. Sicherlich wohnen im besagten Baugebiet bereits Familien mit Kindern.
Frage: Müssen Gemeinden/Kommunen usw. grundsätzlich auch rückwirkend positiv über Anträge auf o.g. familienfördernde Maßnahmen entscheiden?
Vielen Dank & herzliche Grüße!
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