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Familienfördernde Maßnahmen rückwirkend beantragen?

 
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Siechfried77
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:56    Titel: Familienfördernde Maßnahmen rückwirkend beantragen? Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Gemeinde lobt gem. Homepage -ab sofort- Baukindergeld je Kind i.H.v. € 2.000 bei Erwerb eines Grundstückes aus. Das nunmehr (familien-)geförderte Baugebiet existiert jedoch schon seit einigen Jahren. Annahmen: Das Baugebiet erfuhr weder Verbesserungen noch hat sich am Kaufpreis etwas geändert. Sicherlich wohnen im besagten Baugebiet bereits Familien mit Kindern.
Frage: Müssen Gemeinden/Kommunen usw. grundsätzlich auch rückwirkend positiv über Anträge auf o.g. familienfördernde Maßnahmen entscheiden?
Vielen Dank & herzliche Grüße!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 13:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ab sofort heißt eben nicht rückwirkend.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 15:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Frage: Müssen Gemeinden/Kommunen usw. grundsätzlich auch rückwirkend positiv über Anträge auf o.g. familienfördernde Maßnahmen entscheiden?


Hallo,

grundsätzlich gilt:

Rückwirkende Anwendung einer Vorschrift nur dann wenn es in der Vorschrift selbst bestimmtist.

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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