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Verfasst am: 22.03.09, 16:46 Titel: Fragen zur Abwicklung bei anteilmässigem Erbe
Hallo zusammen
Nehmen wir mal an in einem Testament wird folgendes festgelegt:
A wird als Haupterbin eingesetzt und erbt das gesamte Vermögen sowie 50% vom Haus. Weiter ist A verantwortlich vor die Anwicklung des Hausverkaufes und für die Auszahlung der weiteren erben.
Die weiteren Erben B und C bekommen je 15% und D und E je 10% vom Hausverkauf.
Im Testament ist folgende Regelung zur Verkaufsumme des Hauses niedergeschrieben:
"(...) Von der Verkaufssumme des Hauses gehen alle Kosten für die Abwicklung z.B. Räumung des Hauses durch eine Firma usw. ab (...) Die Auszahlung der weiteren Erben erfolgt nach Abwicklung des Hausverkaufes und Geldeingang. Die Auszahlung dieser Erben erfolgt nur vom Hausverkauf (...)"
Dazu nun ein paar Fragen:
1.)
Wenn das Haus nicht so schnell verkauft werden kann wie gedacht und weiter Unterhaltskosten wie Energiekosten, Grundsteuer, Reparaturen anstehen und gemacht werden müssen, dürfen dann diese Kosten ebenfalls von der Verkaufssumme abgezogen werden?
2.)
Haben die anderen Erben (B, C, D oder E) bei einem schleppenden Verkauf des Hauses eine Möglichkeit an das Geld zu kommen, z.B. durch eine Ausbezahlung durch die Haupterbin auch wenn dies anders im Testament niedergeschrieben wurde?
3.)
Wenn nun z.B. C das Haus kaufen möchte, welcher Preis wird dann als Grundlage festgelegt und wer bestimmt diesen?
Besten Dank im voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
zu 2.) Wenn B, C, D u. E wirklich Erben sind gehört denen das Haus mit A zusammen als Erbengemeinschaft. Dann können sie von A nicht die Auszahlung ihres Wertes verlangen. Eine Möglichkeit früher an das Geld zu kommen wäre die Zangsversteigerung zu betreiben, dabei könnte aber ein Betrag rauskommen der unter einen Verkauf auf dem freien Markt bliebe.
zu 3) Letztlich müssten sich alle auf eine Preis einigen. Den bestimmt keiner. Was der wahre Preis einer Sache ist, ist auch eine fast philosophische Frage die garnicht so einfach zu beantworten ist. Letztlich ist es der Preis den jemand bereit ist zu bezahlen.
Man könnte sich von einem unabhängigen Gutachter einen Preis ermitteln lassen damit man mal eine Grundlage hat. Scheinbar wird das Haus ja auch im Moment zu teuer angeboten, da keiner darauf anspringt. Leider haben viele Leute einen falschen Anspruch an den Wert von Häusern. Das eigene Haus wird meist weit überschätzt im erzielbaren Preis.
Da ist es halt auch schwierig bei 5 Leuten auf einen Preis zu kommen mit dem alle Leben können.
Aber wie sieht es bei meine Frage 1.) aus? Dürfen die Unterhaltskosten vom Kaufpreis abgezogen werden oder nicht? Im Testament ist dazu ja nichts vermerkt.
Wie ist es z.B. wenn A etwas am Haus reparieren lässt ohne die anderen zu informieren? Wer trägt da die Kosten?
Da ich auf meine erste Frage bisher immer noch keine Antwort erhalten habe, möchte ich sie hiermit nochmals konkretisieren.
Zu Frage 3.)
Ein Haus wird anteilsmässig wie folgt vererbt:
Haupterbe A bekommt 50%
B und C bekommen je 15%
D und E bekommen je 10%
vom Hausverkauf. Im Testament steht folgendes:
(...) Von der Verkaufssumme des Hauses gehen alle Kosten für die Abwicklung z.B. Räumung des Hauses durch eine Firma usw. ab (...)
Welche Kosten dürfen vom Hausverkauf abgezogen werden? Nur die Kosten die für die Abwicklung des Hausverkaufes anfallen (z.B. Räumung, Makler, etc.) oder auch etwaige Unterhaltskosten wie (Energiekosten, Reparaturen, etc.)?
Wenn auch Unterhalts- und Reparaturkosten abgezogen werden dürfen, wer bestimmt darüber ob evtl. Reparaturen ausgeführt werden müssen?
Zu Frage 2.)
Gibt es einen Unterschied zwischen den "normalen" Erben und dem Haupterbe?
Ich habe vor einiger Zeit bei einem anderen Erbbeispiel gehört, dass der Haupterbe die anderen Erben nach einer gewissen Zeit vom dem Schätzpreis des Hauses auszahlen muss, egal ob das Haus verkauft wurde oder nicht.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 24.03.09, 11:16 Titel:
Zu Frage 3:
Von der Verkaufssumme des Hauses dürfen die im Testament genannten Kosten abgesetzt werden.
Zu Frage 2:
Das hängt von den Bestimmungen im Testament ab. Wenn der Erbe den Verkauf des Hauses verhindert, das Haus unter seinem Verkehrswert verkauft oder den Verkauf des Hauses grundlos verzögert, könnten diejenigen, die einen Teil des Verkaufserlöses beanspruchen können, ihren Anspruch gegebenenfalls auf der Grundlage eines Verkehrswertgutachtens geltend machen.
Zu Frage 3:
Von der Verkaufssumme des Hauses dürfen die im Testament genannten Kosten abgesetzt werden.
nur um sicher zu gehen, dass ich Sie richtig verstanden habe ... im Testament steht, so wie ich es angegeben habe, nur etwas von den Kosten für die Abwicklung die Kosten für den Unterhalt (Heizung, Strom, ...) durfen demnach nicht von der Verkaufssummer abgezogen werden und hat der Haupterbe zu tragen!?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 24.03.09, 17:11 Titel:
blarch hat folgendes geschrieben::
nur um sicher zu gehen, dass ich Sie richtig verstanden habe ... im Testament steht, so wie ich es angegeben habe, nur etwas von den Kosten für die Abwicklung, die Kosten für den Unterhalt (Heizung, Strom, ...) durfen demnach nicht von der Verkaufssumme abgezogen werden und hat der Haupterbe zu tragen!?
So ist meines Erachtens die testamentarische Bestimmung zu verstehen.
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