Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 24.03.09, 15:39 Titel: tw. EU Rente+ Weiterbeschäftigung- nun RENTENENTZUG???
A erhält eine Rente wg. teilweiser Erwerbsunfähigkeit auf Dauer, weil sie berufsunfähig ist (A ist vor 1961 geboren); seit 15.02.09 arbeitet sie nun wieder als Pflegefachkraft bei ihren AG (öffentlicher Dienst), der AG hat sie für 20h/Woche weiterbeschäftigt, zuerst täglich für 4h/Woche; nunmehr hat der AG ihr mitgeteilt, dass sie auch 6h pro Tag arbeiten muss, sonst könne er sie nicht mehr weiterbeschäftigen; A machte dies unter erheblichen gesundheitlichen Problemen, da ihre kleine Rente nicht ausreichte.
Nunmehr erhält A ein Schreiben der Rentenversicherung, dass ihr Arbeitgeber ausfüllen soll, indem es darum geht, was A arbeitet und mit welcher Stundenanzahl.
Wäre es möglich, dass A ihre EU-Rente auf Dauer wieder entzogen bekommt, da sie der AG nunmehr mit 6h auch beschäftigt?
Was kann A tun, dass ihre Rente nicht entzogen wird?
A hat doch sicher irgendwann mal einen Bescheid bekommen, wie viele Stunden sie noch arbeiten kann. Wenn sie mehr arbeitet entfällt der Anspruch auf Rente.
Man kann nicht Rente wg. Erwerbsunfähigkeit beziehen und gleichzeitig fast voll arbeiten, das sich das widerspricht sollte aber irgendwie jedem klar sein oder?
Verfasst am: 24.03.09, 16:41 Titel: tw. EU Rente+ Weiterbeschäftigung- nun RENTENENTZUG???
nach ärztlichem Urteil war die Einsatzfähigkeit als Pflegefachkraft auf weniger als die Hälfte gesunken, sodass im vorliegenden Beispiel ein Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.
Unterstellen wir mal, die Rente hätte Lohnersatzfunktion und mit dem Einkommen wird 3/4 der früheren Tätigkeit erzielt. Bleibt da dann noch ein Raum für eine teilweise Rente wegen Berufsunfähiglkeit, da "der Beruf" nicht mehr ausgeübt werden kann?
Theoretisch anders wäre der Sachverhalt dann zu beurteilen, wenn der Berechtigte die Tätigkeit auf Kosten seiner Restgesundheit ausüben würde. Die skann ich aber nicht unbedingt erkennen.
Ja, hatten wir! _________________ MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.