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Unterhalt in der Ausbildung
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Sowohl der Vater als auch die Mutter sind verpflichtet, ihrem unterhaltsberechtigten Sohn Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen (§ 1605 BGB).
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