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Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 24.03.09, 17:24 Titel:
Sowohl der Vater als auch die Mutter sind verpflichtet, ihrem unterhaltsberechtigten Sohn Auskunft über ihre Einkünfte und ihr Vermögen zu erteilen (§ 1605 BGB).
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