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Verfasst am: 24.03.09, 16:53 Titel: Während des Elterngeldes geht der Betrieb in insolvenz
Hallo,
folgendes Beispiel:
Person A geht in Elternzeit und bezieht Elterngeld. Kurz vor Ablauf des Elterngeldes (die Person wollte danach weiter arbeiten), geht der Betrieb in Insolvenz.
Hat die Person Anspruch auf Arbeitslosengeld und wenn ja, auf welcher Berechnungsgrundlage? Wird dann das Einkommen aus der letzten Beschäftigung berücksichtigt (vor dem Elterngeld) oder die letzten Bezüge aus dem Elterngeld?
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