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Einige Fragen zum Urheberrecht und co.

 
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BloodEX
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 17:48    Titel: Einige Fragen zum Urheberrecht und co. Antworten mit Zitat

Moin
ich hab da mal einige Fragen. Ich hoffe, ich bin hier richtig gelandet.

    1. Mal angenommen, irgendjemand schreibt, singt ein Lied und stellts auf irgendein Videoportal online. Wie schauts da genau mit den Recht aus?
    2. Was müsste beachtet werden?
    3. Mal angenommen, Teile eines Liedes von irgendjemandem ähneln Teile eines Liedes eines anderen jemand, jedoch kennt dieser jemand das Lied des anderen nicht. Wie funktioniert das da mit dem Urheberrecht, der Schöpfungshöhe und all dem?
    4. Da man ja nicht jedes Lied, jedes Gedicht, Ballade und was auch alles kennen kann und nach vielen, vielen Jahren kann es ja immer mal wieder vorkommen, das sich zwei Werke in irgendeiner Art und Weise ähneln und der verfasser des jüngeren Werkes nichts von der ähnlichkeit weiß. Wie schauts da im allgemeinen und speziellen mit dem Recht aus?
    5. Ich nehme mal an, das es da einige Unterschiede im Recht zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher, öffentlicher und privater Nutzung gibt. Welche Unterschiede sind das genau? Wo kann man sich da erkundigen?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:01    Titel: Re: Einige Fragen zum Urheberrecht und co. Antworten mit Zitat

BloodEX hat folgendes geschrieben::
1. Mal angenommen, irgendjemand schreibt, singt ein Lied und stellts auf irgendein Videoportal online. Wie schauts da genau mit den Recht aus?

Welche Rechte?
Woher stammt das Lied/der Text, woher die Melodie? Liegen ggf. Zustimmungen oder Absprachen mit Rechteinhabern vor?
BloodEX hat folgendes geschrieben::
2. Was müsste beachtet werden?

Dass man Urheber- und Nutzungsrechte beachtet.
BloodEX hat folgendes geschrieben::
3. Mal angenommen, Teile eines Liedes von irgendjemandem ähneln Teile eines Liedes eines anderen jemand, jedoch kennt dieser jemand das Lied des anderen nicht. Wie funktioniert das da mit dem Urheberrecht, der Schöpfungshöhe und all dem?

Jeder hat das Urheberrecht für sein Lied. Vorausgesetzt beide erfüllen die Schöpfungshöhe. Wenn beide die Lieder unabhängig kreiert haben, dann hat auch keiner Rechte verletzt. Die Frage ist nur, ob die Erklärung, man habe vom anderen Lied nichts gewusst, in einem eventuellen Rechtsstreit für glaubwürdig gehalten würde.
BloodEX hat folgendes geschrieben::
4. Da man ja nicht jedes Lied, jedes Gedicht, Ballade und was auch alles kennen kann und nach vielen, vielen Jahren kann es ja immer mal wieder vorkommen, das sich zwei Werke in irgendeiner Art und Weise ähneln und der verfasser des jüngeren Werkes nichts von der ähnlichkeit weiß. Wie schauts da im allgemeinen und speziellen mit dem Recht aus?

Genauso wie gerade für 3. beantwortet.
Außer vielleicht mit der Ausnahme, dass wenn der Urheber des älteren Liedes eine gewisse Zeit tot ist(ich glaube 70 Jahre), dieses Lied gemeinfrei wird und frei verwendet werden darf.
BloodEX hat folgendes geschrieben::
5. Ich nehme mal an, das es da einige Unterschiede im Recht zwischen gewerblicher und nicht gewerblicher, öffentlicher und privater Nutzung gibt. Welche Unterschiede sind das genau?

Nicht großartig. Privat für sich darf man eigentlich ziemlich viel machen, nur wenn man es öffentlich verbreitet, dann kommt man in den Bereich wo mehr Rechte verletzt würden(grob formuliert). Ob gewerblich oder nicht spielt zum Beispiel dann eine Rolle, wenn ein in seinen Rechten Verletzter Schadensersatz fordert.
BloodEX hat folgendes geschrieben::
Wo kann man sich da erkundigen?

Die Lektüre des Urheberrechtsgesetztes empfliehlt sich.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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BloodEX
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Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:08    Titel: Re: Einige Fragen zum Urheberrecht und co. Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::

Woher stammt das Lied/der Text, woher die Melodie? Liegen ggf. Zustimmungen oder Absprachen mit Rechteinhabern vor?

Naja, frei ausm Kopf, selbst ausgedacht sozusagen.

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::

Außer vielleicht mit der Ausnahme, dass wenn der Urheber des älteren Liedes eine gewisse Zeit tot ist(ich glaube 70 Jahre), dieses Lied gemeinfrei wird und frei verwendet werden darf.

Ist das bei allen älteren Liedern so?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:17    Titel: Re: Einige Fragen zum Urheberrecht und co. Antworten mit Zitat

BloodEX hat folgendes geschrieben::
Gammaflyer hat folgendes geschrieben::

Außer vielleicht mit der Ausnahme, dass wenn der Urheber des älteren Liedes eine gewisse Zeit tot ist(ich glaube 70 Jahre), dieses Lied gemeinfrei wird und frei verwendet werden darf.

Ist das bei allen älteren Liedern so?

Ja.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit#Schutzfrist
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BloodEX
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Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ah okay, danke.
Wie war das noch gleich mit der 1?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Bei frei ausgedacht ist der Denker natürlich der Urheber.
Vorausgesetzt er hat sich nicht "zufällig" zu sehr von anderen Werken instpirieren lassen. Winken
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BloodEX
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Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Okay. Danke.

Nehmen wir einfach mal an, jemand hat ein kurzes Liedchen, das rein "zufällig" nicht all zu sehr anderen Werken gleicht, also keine Rechte verletzt, und dieser jemand will es auf ein Portal hochladen. Was muss, was kann und was darf dieser jemand da für Angaben zu dem Liedchen machen?


Und nochwas: Beispielsweise bei Anime Soundtracks sind ja hin und wieder so Karaoke Versionen von einigen Liedern dabei, also so ziemlich ohne Gesang. Wie schaut es damit eigentlich aus? Was muss man da beispielsweise beim hochladen auf Videoportale beachten (wenn man selbst dazu auch gesungen hat)?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

BloodEX hat folgendes geschrieben::
Okay. Danke.

Nehmen wir einfach mal an, jemand hat ein kurzes Liedchen, das rein "zufällig" nicht all zu sehr anderen Werken gleicht, also keine Rechte verletzt, und dieser jemand will es auf ein Portal hochladen. Was muss, was kann und was darf dieser jemand da für Angaben zu dem Liedchen machen?

Abgesehen davon, was das Portal möglicherweise fordert, wüsste ich nicht, dass man irgendwas angeben muss. Solange er sich nicht mit fremden Federn schmückt ist alles in Ordnung.


BloodEX hat folgendes geschrieben::
Und nochwas: Beispielsweise bei Anime Soundtracks sind ja hin und wieder so Karaoke Versionen von einigen Liedern dabei, also so ziemlich ohne Gesang. Wie schaut es damit eigentlich aus? Was muss man da beispielsweise beim hochladen auf Videoportale beachten (wenn man selbst dazu auch gesungen hat)?

Es sind nicht nur die Texte, sondern auch die Melodien geschützt.
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BloodEX
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Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ah okay.
Hab da mal was von Disclaimer gehört. Könntest du mir freundlicherweise genaueres dazu sagen?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Größtenteils den Webspace nicht wert, den sie verbrauchen.
Gültiges Recht lässt sich dadurch nicht aushebeln.
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BloodEX
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Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ah, okay.
Danke.
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