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Verfasst am: 24.03.09, 18:26 Titel: Zwangseinweisung nach fristloser Kündigung möglich?
Hallo,
stellt euch einen Mieter vor, der im letzten 3/4 Jahr sehr unregelmäßig gezahlt hat. Im Oktober 2008 erhielt er eine fristlose Kündigung, weil 2 Monatsmieten offen waren, konnte den Betrag aber dann zahlen und wohnen bleiben.
Anfang März erhält er wieder eine fristlose Kündigung, da Februar und März nichts gezahlt wurde.
Er unterzeichnet mit dem Vermieter eine Vereinbarung, dass er die Wohnung bis 24.3. komplett räumt und zurückgibt und dass der Vermieter helfen bzw. auch ohne ihn räumen kann.
Hilfreich dabei war sicherlich, dass Strom und Gas (Gasetagenheizung) vom Anbieter Anfang des Monats gesperrt wurden wegen hoher Schulden. Daher wohnt der Mieter (Mann, Frau, 2 kleine Kinder) seitdem auch nicht mehr in der angemieteten Wohnung sondern ist bei Verwandten untergekrochen.
Heute hört nun der Vermieter, dass der Mieter auf der Gemeinde war, um sich um eine Wohnung zu bemühen und abschlägig beschieden wurde, da er ja nicht vom Gerichtsvollzieher geräumt wurde.
Muß der Vermieter jetzt Angst haben, dass die Gemeinde die Familie wieder bei ihm zwangseinweisen will?
Der Vermieter will das auf keinen Fall, da die Familie nicht zahlt, regelmäßig für Randale sorgt und jedesmal frech ins Gesicht lügt.
Außerdem gibt es schon einen Interessenten für die Wohnung, es wurde nur noch kein Vertrag abgschlossen, da in dieser Situation natürlich nicht ganz klar ist, wann ein Einzug möglich ist.
Was denkt ihr, muß der Vermieter sich Sorgen machen? _________________ Gruß
Jutta
Wenn die Kommune wegen Wohnraummangel einweisen solte, dann ist sie auch in der Pflicht, die Kosten zu tragen. Zumindest die Sorge fällt also weg. Alles andere kann man eher bei der Einweisungsbehörde selbst erfragen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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