Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - vergütung bei probearbeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

vergütung bei probearbeit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
fatmike
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.12.2007
Beiträge: 90

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 19:08    Titel: vergütung bei probearbeit? Antworten mit Zitat

hallo forum,

angenommen, eine person bewirbt sich auf eine teilzeitstelle und wird daraufhin zu einem vorstellungsgespräch eingeladen. dieses gespräch erweckt bei dem potentiellen neuen arbeitgeber das interesse an dieser person. aus diesem grund fragt der potentielle arbeitgeber die person, ob diese nicht noch ein weiteres mal zu einer probearbeit kommen könnte, da dieses vorgehen in diesem hause so üblich sei. die person willigt ein und fährt ein paar tage später zur probearbeit. dort wird sie einer mitarbeiterin zugeteilt und schaut dieser über die schulter, führt aber auch diverse arbeiten selbst aus.
wieder ein paar tage später erhält die person eine absage. nun würde die person gerne die probearbeit in rechnung stellen (sofern das möglich ist). welche möglichkeiten hätte sie?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Handelte es sich um ein "Einfühlungsverhältnis", dann besteht kein Vergütungsanspruch und keine Arbeitspflicht. Ansonsten sind Probearbeiten zu vergüten.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde folgendermaßen argumentieren:

Durch des Vorschlag des Arbeitgebers doch erst einmal zur Probe zu arbeiten und dem Arbeitsantritt des Arbeitnehmers ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer vereinbarten Probezeit entstanden. Da Kündigungen des Arbeitsverhältnisses nur schriftlich möglich sind, besteht das Arbeitsverhältnis ers einmal ungekündigt fort.

Anstelle des AN würde ich jetzt mal meine Arbeitskraft anbieten und entsprechende Entlohnung verlangen.
_________________
mfg


Günni
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.