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Verfasst am: 13.09.04, 20:24 Titel: AAmt zahlt nur Wohnung ohne Garage
Hallo
AAmt (nach Hartz4)zahlt nur Wohnung ohne Garage aber Garage ist fester Bestandteil
des Mietvertrages ! Was tuen vor allem Nächstes Jahr !
Die Garage kann ich 2005 nicht auch noch aus meiner Tasche zahlen !?
Verfasst am: 14.09.04, 08:21 Titel: Re: AAmt zahlt nur Wohnung ohne Garage
Ach nee
Ja es ist schon Kriminell wie sich die Politiker die Taschen vollstopfen !
Und ihre Korupten Geschäfte betreiben ! Strauss ,Kohl ,Schäuble Scharping !
Da trauen sie sich nix zu zusagen ! Herr gast-XY
Dehnen kriechen sie schön in den Ar..h ! Sie sehen ja auch schon ganz Braun aus !
Verfasst am: 15.09.04, 19:56 Titel: Re: AAmt zahlt nur Wohnung ohne Garage
Hallo!
Untervermieten erzielt Einkünfte, welche als solche offengelegt werden müssen und auf den tatsächlichen Bedarf angerechnet werden. Verschweigt man diese begeht man Sozialbetrug, und wenn das herauskommt, hat man ganz schlechte Karten.
Verfasst am: 15.09.04, 23:07 Titel: Re: AAmt zahlt nur Wohnung ohne Garage
Maja hat folgendes geschrieben::
Oder Auto draussen abstellen. Man kann ja froh sein, wenn das Auto überhaupt behalten werden kann.
Und Du meinst, wenn man das Auto draussen stehen lässt, braucht man die Miete nicht mehr zu zahlen ???
Pit hat doch geschrieben, dass dies Bestandteil des Mietvertrags ist.
Verfasst am: 16.09.04, 09:14 Titel: Re: AAmt zahlt nur Wohnung ohne Garage
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Hallo!
Untervermieten erzielt Einkünfte, welche als solche offengelegt werden müssen und auf den tatsächlichen Bedarf angerechnet werden. Verschweigt man diese begeht man Sozialbetrug, und wenn das herauskommt, hat man ganz schlechte Karten.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das anrechenbare Einkünfte wären, wenn er nicht mehr bekommt als er dafür bezahlt. D.h. vorstellen kann ich mir zwar, das die Agentur das so sieht, das dürfte aber einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Verfasst am: 16.09.04, 14:07 Titel: Re: AAmt zahlt nur Wohnung ohne Garage
Hallo!
Grundsätzlich hat der ALG II Empfänger einen Anspruch auf die vom Gesetz vorgesehene Bezahlung einer angemessenen Wohnung, Kaltmiete, zusätzlich einer bestimmten Summe Geldes für Heizkosten.
Die jedem entstehenden übrigen Nebenkosten Strom, Wasser und alle nach dem Gesetz umlagefähigen Kosten sind sogenannte Lebenshaltungskosten, die durch den Regelsatz, der individuell zugeschnitten ist, abgedeckt sein sollen.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für zusätzlich angemieteten Lagerrraum, Garage, oder ähnliches. Ein Garagenstellplatz (auch Tiefgarage) gehört nicht zu den unmittelbar lebensnotwendigen "Gebrauchsgütern".
Jeder Euro, der von dem ALG II Bezieher auf irgendeine Weise eingenommen wird, ist Einkommen (natürlich ließe sich darüber endlos diskutieren, aber hier bestehen nun einmal diese Fakten). Und nach dem Gesetz muss ein ALG II Bezieher jeden Euro den er, woher auch immer einnimmt, als Einkünfte angeben. Wenn Sie an der rechtlichen Bestandsfähigkeit zweifeln, lassen Sie sich beim Amt beraten. Bedauerlicherweise werden Sie feststellen müssen, dass diese Ausführungen der rechtlichen Prüfung standhalten werden.
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