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Kunde A meldet Versicherer B einen verurschachten Schaden. Kunde A hat das Handy von Hernn C fallen lassen, welches dadurch jetzt einen Riss im Display aufweisst und nun defekt ist .
Herr C bekommt dann Post von Versicherer B und sendet diesem alle geforderten Unterlagen und das defekte Gerät zu.
Nach kurzer Zeit bekommt Herr C einen Brief von Versicherer B das sie erst ein Sachverständigengutachten anfordern müssen.
Nachdem auch dieses beim Versicherer eingetroffen ist bekommt Herr C wieder eine Mitteilung des Versicherers B in der steht, dass ihm ein Betrag von 200 Euro überwiesen wurde. Jedoch bekommt Herr C keinerlei Originalunterlagen und auch nicht das defekte Gerät zurück. Im Sachverständigen Gutachten entdeckt Herr C dann den Satz: Defektgerät wird entsorgt.
Zudem steht in dem Schreiben unter Punkt Fehlerfeststellung: Keine Funktion.
Dies stimmt jedoch nicht da ledigllich das Display defekt war und ansonsten alles funktionierte. Auf den Handy waren noch Daten drauf die ja nun "entsorgt" wurden.
Nun fragt sich Herr C ob das alles so rechtens ist wie es abgelaufen ist.
Kann der Versicherer B einfach so das Gerät entsorgen? Was ist mit den eingeschickten Original Unterlagen?
Er hat doch ordnungsgemäß entschädigt, oder? Dann ist der Schrott seine. Die Originale auch. Entwertet kann mann die Originale zurückordern wenn mann es dem Versicherer mitteilt, aber vorher. Und beim Gerät ist es genauso.
Grüße Thom _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU
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