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Verfasst am: 23.03.09, 19:03 Titel: muss umzug beantragt werden?
2 familien möchten gerne in eine neue wohnung ziehen.
familie A lebt shcon seit jahren in einer übergangswohnung weil sie aus der alten geräumt wurden. nun könnte familie A in die wohnung der familie b ziehen. diese ist aber auch teurer weil diese keine sozialwohnung mehr ist. von den m² ist die wohnung für 2 personen angemessen 2 zimmer insgesamt 59m². miete wäre 40 euro über dem satz diese würde aber frau A allein tragen.
familie b möchte aus der wohnung ausziehen weil sie für 3 personen zu klein ist und hat schon eine wohnung in aussicht. diese ist aber sehr groß und teurer, preislich aber liegen die wohungen rund um köln bei 3 zimmer alle bei 550 - 600 euro kalt.
wenn beide familien ohne vorher zu beantragen umziehen darf das amt dann alle leistungen einstellen? ist eine vorherige beantragung pflicht?
müsste das amt nicht bei nicht beantragung die kosten der alten wohnung weiter zahlen?
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