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Ehrenpräsident

 
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Ludwig1953
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:59    Titel: Ehrenpräsident Antworten mit Zitat

Frage:
X war lange Präsident eines Vereines.
Er stellt sich nicht mehr zur Wahl.
Nach Wahl eines komplett neuen Präsidiums macht ihn der neue Präses völlig überraschend zum Ehrenpräsidenten mit Beitragsbefreiung.

Die Satzung sieht aber keinen Ehrenpräsidenten vor.
Ist das daher überhaupt zulässig?
Und wenn ja, welche Befugnisse und Pflichten hat er dann?

Gruß
Ludwig
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
maßgeblich sind die Satzungsbestimmungen.

Wenn die Satzung keinen Ehrenpräsidenten kennt, dann gibt es diesen Status auch nicht. Insbesondere hat die Ernennung einer Person zum Ehrenpräsidenten dann keinerlei Folgen für die Reche und Pflichten dieser Person.

Analogie: Welche Folgen hätte die Ernennung dieser Person zum "Oberindianer" gehabt?

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Ludwig1953
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.08.2005
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 04:47    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Antwort.

Gruß
Ludwig
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