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Verfasst am: 24.03.09, 12:02 Titel: Rechtslage für Online-Kontaktformular und Newsletter?
Hallo,
ich bin auf der Suche nach Informationen, welche Firmenangaben (bei einer GmbH) ich auf einem Online-Kontaktformular und bei einem Newsletter-Anforderungsformular angeben muss. Reicht es aus, dass man ein Impressum auf der Seite hat und muss seine Firmenangaben bei solchen Kontakt - und Anforderungsformularen gar nicht weiter angeben.
Desweitern stell ich mir die Frage, welche Daten ich von einem Kunden abfragen darf, wir fragen derzeit so einige Daten ab, nicht nur Email-Adresse und Namen.... Dürfen bei Kontaktfomular und Newsletter-Anmeldungen nur Name und Email Adresse abgefragt, bzw. sofern die Kunden die Möglichkeit haben "optional" auf manch Angabe zu reagieren, ist das wohl erlaubt.
Das Telemediengesetz sagt dazu nicht sehr viel und google ist leider auch keine große Hilfe. Gibts eine eindeutige Rechtssprechung zu den Themen?
Verfasst am: 24.03.09, 20:51 Titel: Re: Rechtslage für Online-Kontaktformular und Newsletter?
Hallo,
krecht hat folgendes geschrieben::
welche Firmenangaben (bei einer GmbH) ich auf einem Online-Kontaktformular und bei einem Newsletter-Anforderungsformular angeben muss. Reicht es aus, dass man ein Impressum auf der Seite hat und muss seine Firmenangaben bei solchen Kontakt - und Anforderungsformularen gar nicht weiter angeben.
Desweitern stell ich mir die Frage, welche Daten ich von einem Kunden abfragen darf, wir fragen derzeit so einige Daten ab, nicht nur Email-Adresse und Namen.... .
Selbstverständlich ist der Nutzer über den Datenschutz aufzuklären, das ist eine Informationspflicht. Meistens gibt es einen Link "Datenschutz" unten auf der Betreiberseite - als Vorbild siehe verlinkte BJM Seite.
Abfragen ist die eine Seite, die Nutzung abgefragter Daten ist noch eine andere Sache. Willkürlich private Daten zu verbreiten verstößt gegen das Datenschutzgesetz. Ob oder ob nicht ein Nutzer stillschweigend seine Zustimmung erteilt oder ob eine ausdrückliche Zustimmung zu jeder Form der Verwendung erfolgen muss wird gerade in den Nachrichten und als Gesetzesentwurf diskutiert.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.03.09, 00:59 Titel: Re: Rechtslage für Online-Kontaktformular und Newsletter?
Gobbelino hat folgendes geschrieben::
Das BJM wird es ja wohl richtig machen.
Das haben die Leute, die erfolgreich abgemahnt wurden, weil sie die (frühere) Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ verwendet hatten, auch gedacht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 25.03.09, 08:28 Titel: Re: Rechtslage für Online-Kontaktformular und Newsletter?
Hallo,
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Gobbelino hat folgendes geschrieben::
Das BJM wird es ja wohl richtig machen.
Das haben die Leute, die erfolgreich abgemahnt wurden, weil sie die (frühere) Muster-Widerrufsbelehrung des BMJ verwendet hatten, auch gedacht.
Zugegeben, aber ein Kontaktformular ist doch wohl noch was anderes. Mir wären keine besonderen Vorschriften für Kontaktformulare bekannt, außer die üblichen für jede Internetseite, bzw. jede Interetseite auf der Daten eingegeben werden (Datenschutz). Sehen Sie einen Fehler auf der BJM Kontaktformularseite?
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