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Nachahmungsschutz für neuartigen Schmuck - WIE ??

 
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*hg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 26
Wohnort: Ennepetal

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 14:14    Titel: Nachahmungsschutz für neuartigen Schmuck - WIE ?? Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn jemand ein in Material und Muster völlig neuartiges Objekt (z.Bsp. ein Schmuckstück) vor Nachahmern schützen möchte, wäre nach meiner Internetrecherche die günstigste Möglichkeit der Geschmacksmusterschutz, richtig?

Wenn es dieses Objekt in der gleichen Form in je 5 Größen und die in je 20 verschiedenen Mustern gibt, wieviele Geschmacksmuster müsste man dann anmelden?

Kann der Erfinder das selbst tun oder ist ein Anwalt erforderlich?

Stellt das erstmalige Ausstellen der Objekte auf einer Messe auch einen Schutz dar?

Oh, gleich soviele Fragen. Sorry. Ich hoffe das schreckt nicht ab....

VG, Heike
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*hg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 26
Wohnort: Ennepetal

BeitragVerfasst am: 23.03.09, 19:18    Titel: Schreckt doch ab?? Antworten mit Zitat

Scheint ja doch abzuschrecken Geschockt . Hab ich was falsch gemacht, oder kennt sich keiner mit dem Thema aus?
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir einen Zeugen nehmen, der sieht, wie ich die Schmuckstücke fertige oder zumindest eines davon. Dann würde ich die ganze Kollektion fotografieren wieder mit einem Zeugen, Rückseite der Bilder mit Datum versehen und bei einem Anwalt oder Notar hinterlegen. Das ist eine Form des Urheberrecherschutzes. Man kann auch zu einem Patentanwalt gehen und sich ein sogenanntes "Gebrauchsmuster" oder / und ein Warenzeichen eintragen lassen. Ein Patent anmelden, dass europa- oder weltweit gilt, ist nicht ganz billig. Es hat eine Laufzeit von ca. 20-25 Jahren. Je nachdem, ob ein grosser Handel erfolgen wird oder es eher im kleinen Kreis bleibt, da dürfte genügen, die Fotos und die Adresse des Zeugen bei einem Anwalt oder Notar für eine geringe Gebühr zu hinterlegen. Die Fotos werden dann dort archiviert und können dann hervorgeholt werden, sollte eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein. Auch empfiehlt es sich, die Schmuckstücke mit dem evtl. eingetragenen Warenzeichen zu bestempeln, dass jeder Plagiator gleich mal gewarnt ist. Hat jemand noch bessere Vorschläge ? LG Phönix
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Patent wird man auf ein bloßes Design kaum bekommen, da dürfte es schon an der Transformation fehlen.

Urheberrecht hilft einem in solchen Fällen auch meist wenig, ansonsten gäbe es nur eine goldene Uhr und nur eine Digitaluhr mit schwarzen Ziffern auf Grün und silbernem Armband.

Die Idee mit dem Geschmacksmuster ist womöglich am ehesten zielführend.
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 01:34    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Die Idee mit dem Geschmacksmuster ist womöglich am ehesten zielführend.

Uih, das hätte ich nicht gedacht. Wenn ich Geschmacksmuster höre denke ich da eher an Rezepturen bei Parfums
oder Lebensmittelzusatzstoffen wie die Zusammensetzung von Aromen usw..... so kann man sich irren. LG Phönix
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 03:51    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Die Idee mit dem Geschmacksmuster ist womöglich am ehesten zielführend.

Uih, das hätte ich nicht gedacht. Wenn ich Geschmacksmuster höre denke ich da eher an Rezepturen bei Parfums
oder Lebensmittelzusatzstoffen wie die Zusammensetzung von Aromen usw..... so kann man sich irren. LG Phönix


Auch das Aussehen eines Schnellzuges kann unter den Geschmacksmusterschutz fallen und damit die Verwendung auf Photos erschweren..
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*hg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 26
Wohnort: Ennepetal

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 08:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, vielen Dank für die Antworten. Dann werde ich mich zum Thema Geschmacksmuster mal direkt mit einem Anwalt in Verbindung setzen um nähere Auskünfte zu bekommen.

LG
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich Geschmacksmuster höre denke ich da eher an Rezepturen bei Parfums oder Lebensmittelzusatzstoffen wie die Zusammensetzung von Aromen


"Geschmack" ist hier nicht im engen Sinne des Geschmackssinns gemeint.
Es ist eher die Abgrenzung zum Gebrauchsmuster, wo nicht das Design, sondern die Funktionalität dem Schutz unterfällt (mal etwas vereinfacht gesagt).
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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mindamino
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

>"Geschmack" ist hier nicht im engen Sinne des Geschmackssinns gemeint.
Es ist eher die Abgrenzung zum Gebrauchsmuster, wo nicht das Design, sondern die Funktionalität dem Schutz unterfällt (mal etwas vereinfacht gesagt).

Das Gebrauchsmuster ist gleich mit dem Patent. Der Unterschied zwischen Gebrauchsmuster und Patent ist in der Praxis im Grunde entfallen (Lorenz Rechtsberater für Rechtsanwäte im GWR und Prof. Dr. Cohaus). Daher hat ein Geschmacksmuster auch gar nichts aber auch gar nichts mit einem Gebrauchsmuster oder Patent zu tun!
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*hg
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 26
Wohnort: Ennepetal

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:28    Titel: Re: Nachahmungsschutz für neuartigen Schmuck - WIE ?? Antworten mit Zitat

*hg hat folgendes geschrieben::

Wenn es dieses Objekt in der gleichen Form in je 5 Größen und die in je 20 verschiedenen Mustern gibt, wieviele Geschmacksmuster müsste man dann anmelden


Kann vielleicht noch jemand auf diese Frage eingehen? Muss für jede andere Farbe / Größe extra ein Geschmacksmuster angemeldet werden?
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