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Verfasst am: 25.03.09, 08:32 Titel: Vorbereitungsdienst vs. Beamter auf Lebenszeit
Hi,
ich habe mal eine Frage:
Angenommen, ein Beamter auf Lebenszeit möchte noch ein Jurastudium neben seiner Tätigkeit als Beamter absolvieren. Nun ist es ja so, dass im Rahmen des Vorbereitungsdienstes entweder ein Ausbildungs- oder ein Beamtenverhältnis begründet wird. Kollidiert das mit seinem bestehenden Beamtenstatus? Kann er das Referendariat als Nebentätigkeit ausüben? Oder kann er das Referendariat auch "kostenlos" machen, also ohne offzielles Ausbildungverhältnis, sondern quasi als Praktikant?
Die genaue Stellung der Referendare ist m.W. Ländersache, bei mir stellt sich das gleiche Problem.
Wo das Referendariat als Beamtenverhältnis auf Widerruf gestaltet ist, wird der Beamte auf Lebenszeit normalerweise kraft Gesetzes entlassen, allerdings sagt der Kommentar zum BayBG, dass es sich beim Ref. nicht um ein solches Beamtenverhältnis handelt und das Dienstherren durchaus die Möglichkeit haben, den Beamten ohne Dienstbezüge zu beurlauben.
Allerdings sollte die Beamtentätigkeit während des Ref. tatsächlich ruhen, da die Zeit bitter nötig ist, für die Vorb. auf. das 2. Examen. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
Hmm, interessante Frage, habe ich nie drüber nachgedacht.
Nun wird man ja inzwischen in den meisten (allen?) Bundesländern in der Tat nicht mehr im Referendariat verbeamten, sondern in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Das kollidiert prinzipiell nicht mit dem Beamtenstatus, da auch Nebentätigkeitenin anderen Angestelltenverhältnisses (zB. als Mitarbeiter an der Uni) neben der Beamtentätigkeit ausgeübt werden können (die Genehmigung vorausgesetzt).
So man doch verbeamtet wird, kann es wohl Probleme geben. Ist der Dienstherr ein anderer, halte ich das sogar für kaum möglich, hier müssten wohl Sonderregelungen getroffen werden (da kenne ich mich aber zu wenig aus). Ist der Dienstherr ohnhin der selbe, gäbe es zwar kein grundsätzliches Kollisions-, aber wohl ein Statusproblem, denn beide Dienstverhältnisse müsste ja quasi zusammengeführt werden.
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