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Verfasst am: 25.03.09, 07:41 Titel: Kann AG Urlaub für einzelne MA festlegen?
Kann ein Arbeitgeber festlegen, daß z.B. nur noch während der Schulferien Urlaub genommen werden darf? Im Arbeitsvertrag wäre nichts geregelt, die Regel wird mündlich ausgesprochen und gilt nicht für alle Mitarbeiter, sondern nur für bestimmte Fachbereiche.
So eine Regel würde bedeuten, daß man niemals ausserhalb der Schulferien einen freien Tag bekommt, wann soll der Arbeitnehmer dann z.B. Behördengänge erledigen? Auch am Geburtstag seiner Kinder könnte der Arbeitnehmer dann keinen Urlaub mehr nehmen.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
Im Zweifelsfall muss ein Arbeitsgericht über den Vorrang der Urlaubswünsche bzw. der betrieblichen Belange entscheiden. Einfach für einzelne AN festlegen darf der AG den Urlaubszeitraum nicht - was er machen kann sind z.B. Betriebsferien, was dann aber alle AN betrifft.
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