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A erhält eine tw. Erwerbsminderungsrente weil sie berufsunfähig ist; A bat nach Erhalt des Rentenbescheides schriftlich beim AG (öffentlicher Dienst) um Weiterbeschäftigung auf einen leichteren Arbeitsplatz, damit die Rente erhalten bleibt.
A wurde jedoch wieder auf einer Pflegestation mit derselben Tätigkeit eingesetzt, nur die wöchtenliche Gesamtarbeitszeit wurde auf 19,5h reduziert; der AG hat A zwar damit weiterbeschäftigt, jedoch nicht auf einen leichteren Arbeitsplatz.
Ein Änderungsvertrag ist noch nicht unterschrieben. Bislang wurde nichts schriftlich festgesetzt.
Ist diese Weiterbeschäftigung arbeitsrechtlich in Ordnung?
Anscheinend geht es immer noch um die Rente bzw. die sich danach richtenden Arbeitsstunden bzw. machbaren Aufgaben. Evtl. passender im Sozialrecht?!
Bringen Sie doch mal einen Thread zu Ende!
Was genau wollen Sie wissen?
Sollten diese Angaben aus dem Rentenbescheid hervor gehen
Potreli hat folgendes geschrieben::
...Ihre leistungsfähigkeit beträgt in der Pflege 4h/Tag; in allen anderen dem Arbeitsmarkt üblichen Tätigkeiten mind. 6 h/Tag....
beantworten sich doch fast alle Fragen von selbst.
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