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Kauf einer NEU deklarieten Ware in Auktionshaus - gebraucht

 
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RemoteControl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:40    Titel: Kauf einer NEU deklarieten Ware in Auktionshaus - gebraucht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe hier ein kleines Problem mit einem Verkäufer, der die Ware als NEU deklariert hat in Originalverpackung. (Warenwert <100.- EUR)

Was kam bei mir an? Eine gebrauchte Ware (definitiv, da sich Verbindungsdaten über 1 1/2 Jahre auf dem Gerät befinden) und keine Originalverpackung. Verkäufer sieht sich im Recht (wobei er zugibt, dass die Ware gebraucht ist) und verweigert jede Rückzahlung oder Rücknahme, auch ist er nicht bereit auf eine Reduzierung des Warenwertes einzugehen.

Frage meinerseits:
Was bringt eine Anzeige bei der Polizei?
Was macht ein Anwalt gewöhnlich beim Rechtschutz mit so einem Fall?
Ist das Betrug und/oder Täuschung?
Wie ist die Rechtslage in solch einem Fall?

Danke für Tipps.
Gruß
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2.nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3.nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

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RemoteControl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.01.2008
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 10:02    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

vielen Dank für die Antwort.

Leider ist es so,
dass er weder die Ware zurücknehmen,
im Preis reduzieren oder
Ersatzware liefern möchte.
Sein Motto - gekauft ist gekauft

Ist es sinnvoll in solche einem fall nun die "rechtliche Keule" zu schwingen?
Welche Möglichkeiten bleiben mir denn noch, bevor man den Hammer auspackt.

(Die Androhung Anzeige zu § 263 StGB, sowie der Täschung bei der Polizei zu erstatten zeigte keine Wirkung beim Verkäufer)
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

RemoteControl hat folgendes geschrieben::

Ist es sinnvoll in solche einem fall nun die "rechtliche Keule" zu schwingen?
Welche Möglichkeiten bleiben mir denn noch, bevor man den Hammer auspackt.


Ersteres musst du selbst beurteilen und letzteres ist mit "keine" zu beantworten wenn der Verkäufer sich bisher unbeeindruckt zeigt.
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