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in einer firma wird beschlossen, keine gehaltserhöhungen mehr zu ermöglichen, sondern die zahlung einer variablen vergütung (leistungsorientierte vergütung) durchzuführen. die höhe sowie die grundlagen dafür werden zu beginn jedes jahres neu ausgehandelt. in 3 aufeinander folgenden jahren ist die höhe der lov jeweils gestiegen, sodass sich das jaherbrutto von jahr zu jahr erhöht hat. im vierten jahr wird beschlossen, dass es die variable vergütung nicht mehr geben wird. die mitarbeiter leisten also die gleiche arbeit wie in den 3 vorjahren, bekommen aber nur noch das vertraglich vereinbarte jahresgehalt, welches sie vor der einführung der lov bekommen haben. somit reduziert sich das jahresbrutto deutlich. ist dies rechtlich korrekt?
in einer firma wird beschlossen... im vierten jahr wird beschlossen
Wer hat dies jeweils beschlossen? AG allein? AG und BR gemeinsam? Gab's Änderungskündigungen zu den bestehenden Verträgen?
Erstmal ist ja zu sagen, dass es sicher keine vertraglich vereibarte Lohnerhöhung geben wird. Ob es also mehr Geld gibt entscheidet der AG. Will er keine Erhöhung zahlen, so erhält der AN weiterhin das vertraglich vereinbarte Gehalt. Wenn es aber Gehaltssteigerungen gibt, so sind diese für die Folgezeit maßgebend (Stichwort 'Bestandsschutz'). Eine erfolgte Gehaltserhöhung kann der AG also nicht im Nachhinein widerrufen. Daher ist imho die Wiedereinführung des festen Gehalts ohne variablen Anteil nicht zu den vier Jahre zurückliegenden Konditionen möglich.
gehen wir mal davon aus, dass der ag gemeinsam mit dem betriebsrat beschlossen hat, in jahr 1 eine variable vergütung zu zahlen. die vereinbarung gilt nur für das jahr. in den verträgen mit den mitarbeiten wurden keine veränderungen vorgenommen. die variable vergütung wurde in dem jahr in abhängigkeit der erreichung der dafür vereinbarten ziele gezahlt.
im jahr 2 wurde erneut beschlossen, für das jahr eine variable vergütung zu zahlen unddie dafür relevanten ziele wurden für das jahr vereinbart.
dies geschah auch in jahr 3 erneut.
in jahr vier wird nun vereinbart, dass es keine vergütung in abhängigkeit der erreichung von zielen gibt. es wird nur das im arbeitsvertrag stehende gehalt geben, dessen höhe im vergleich zu den vorjahren unverändert ist.
fällt dies tatsächlich unter den bestandschutz und darf so nicht erfolgen?
Diese variable vergütung ist könnte man ja als eine Art Prämie bezeichnen.
D.h. die AN wurde in den 3 Jahren besser gestellt als ihnen nach Arbeitsvertrag zustand. Das kann der BR und der AG natürlich beschliessen, solange den AN nichts weggenommen wird sondern ihnen was dazu gegeben wird.
Diese Prämien waren auch jährlich in der Vereinbarung mit dem BR befristet. Sie sind nun ausgelaufen und dann gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für diese Prämie.
Eine betriebliche Übund sehe ich jetzt auch nicht, da die Vereinbarungen ja befristet waren.
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