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Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 25.03.09, 10:49 Titel:
Ja. Verrechnen kann er. Verweigern sollte er aber besser nicht. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 25.03.09, 11:23 Titel:
Weil er dazu gar kein Recht hat, sofern die Forderung berechtigt ist. Die Verweigerung der Zahlung tilgt nunmal keine Schuld.
Aufrechnen ist hingegen nur eine besondere Form des Bezahlens. Das muss aber gegenüber dem Anderen kund getan werden. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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