Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Unterhalt trotz Schwarzarbeit?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Unterhalt trotz Schwarzarbeit?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
capuccine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 18:05    Titel: Unterhalt trotz Schwarzarbeit? Antworten mit Zitat

Hallo,
mein Lebensgefährte lebt in Scheidung. Mit seiner Ex hat er 5jährige Zwillinge. Sie ist Handwerksmeisterin und hat nach der Geburt wieder angefangen, für den familieneigenen Betrieb auf 400 Euro-Basis zu arbeiten (bis heute). Auf dieser Grundlage berechnet sich der Unterhalt, den er bezahlen muss. In den Ehejahren bekam er mit, dass sie, auch als die Kinder schon da waren, regelmäßig unter der Hand arbeitete und an dem Fiskus vorbei eine gute Summe Geld verdiente. Es ist zudem anzunehmen, dass sich dieser Sachverhalt nicht geändert hat. Wieso sollte er ihr unter diesen Umständen Unterhalt zahlen? Wie kann man vorgehen, um zu seinem Recht zu kommen? Vielen Dank für Tipps.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie kann man vorgehen, um zu seinem Recht zu kommen?


Hallo,

ganz einfach:

Den Beweis der behaupteten Tatsachen führen.

Aber das wird, wie bei der Schwarzarbeit üblich, schwer gelingen.
Zitat:

In den Ehejahren bekam er mit, dass sie, auch als die Kinder schon da waren, regelmäßig unter der Hand arbeitete und an dem Fiskus vorbei eine gute Summe Geld verdiente.


Hat ihn das erst während der Trennung gestört?

Als Ehepartner hat er ggf. den Kopf mit in der Steuerhnterziehungsschlinge. Zumindest hat er von der SchwArb. profitiert, ....

Grüße
Ronny Winken
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zumal die bewiesene Steuerhinterziehung zwar Konsequenzen für Meisterin nach sich ziehen dürfte, nicht aber den Unterhalt des Ex-Manns kürzt. Denn wenn der Umfang nachweisbar ist, wird nachgezahlt werden müssen (plus Strafe) und dann bleibt der Unterhaltsanspruch in gleicher Höhe bestehen. oder der Umfang ist nicht nachweisbar, dann ist ja nicht klar, um wie viel der Uh. gekürzt werden könnte.

Zusammenfassung: Als "Druck- und Rachemittel" zu gebrauchen, aber nicht zur Minderung des Unterhalts.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Familienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.