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Verfasst am: 24.03.09, 22:42 Titel: Muss Maklerprovision gezahlt werden?
Hallo,
ich und meine Freundin suchten eine gemeinsame Wohnung.
Fündig wurde ich in einer Zeitung, worauf ich mit der Vermieterin einen Besichtungstermin ausmachte. Die Wohnung hat uns soweit gefallen und wir wollten sie nehmen.
Da sich meine Freundin bei einem Maklerbüro als Wohnungssuchend registriert hat und sich per Email die Daten und die Infos für diese Wohnung hat zukommen lassen, ergab sich für uns folgende Frage: Was ist jetzt mit der Maklerprovision? Sie ist dort registriert, ich aber nicht.
Ich habe mich schließlich auf die Zeitungsanzeige gemeldet und wusste bis dato noch gar nichts von der Wohnuns-Email der Freundin. Sie ist dort nur unter ihrem Namen registriert.
Wir fragten die Vermieterin, ob jetzt eine Provision anfallen würde oder nicht. Sie meinte, da ich mich auf die Zeitungsanzeige gemeldet habe wird keine Provision anfallen
Daraufhin unterzeichneten wir den Mietvertrag.
Jetzt bekamen wir Post vom Makler, der Provision einfordert.
Ich setzte mich mit der Vermieterin in Verbindung und diese sagte nur, dass sie unsere Daten an den Makler weitergegeben hat, da sie schließlich bescheid geben muss, dass die Wohnung nur vermietet sei. Sie sagte dem Makler allerdings auch, dass ich mich über eine Zeitungsanzeige gemeldet habe.
Was muss ich nun rechtlich beachten und tun?
Ich möchte schließlich der Provision aus dem Weg gehen.
Ohje, die Freundin hätte umgehend aber auch wirklich umgehend den Makler mitteilen müssen das sie schon Kenntnis von dem Objekt hat. Jetzt wird die Sache schwierig, denn wenn der Makler auf Zahlung klagt, wird die Freundin nachweisen müssen das se das Objekt schon von jemand anderem eher gezeigt bekommen hat. Wenn allerdings die E-Mail vorher geschickt wurde, bevor die Zeitungsanzeige erschienen ist, wird das meiner Meinung nach eine ganz ganz ganz wackelige Nummer. Denn dann stehen die Aussagen der Freundin, des Freundes und des Maklers gegenüber. Die Chance das ein Richter eher dem Makler glaubt stehen nicht schlecht.
Anscheinend ist der Vertrag schon geschlossen. Selbst wenn man die Freundin raus lässt, kann es gut sein das der Makler trotzdem Anspruch auf die Provision hat. Denn immerhin wohnt die gute ja dann dort.
maklerprovision verlangt aber den abschluß eines hauptvertrages.
wenn die freundin keinen abschließt, gibt es einen solchen nicht.
da muß man dann schon schwerere geschütze auffahren, um da dranzukommen _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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