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außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

 
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java
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2009
Beiträge: 78

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 08:57    Titel: außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan Antworten mit Zitat

Voraussetzung für die Verbraucherinsolvenz ist doch die Vorlage eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes - d.h. man schreibt die Gläubiger an und teil denen die Vermögensverhältnisse (Vermögen und Schuldenn) mit - welche Anforderungen sind an so eine außerger. Schuldenbereinigung zu stellen?
- muss man dem Gl. auch Belege für alles vorlegen oder reicht das, wenn man das dann beim Gericht macht?
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Ulrich2430
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Vorraussetzung ist das man einen gemacht hat und dieser außergerichtlich gescheitert ist.

Zunächst dient der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan dazu den Gläubiger seine pers. und wirtschaftlich Situation darzustellen. Mit dem eigentliche Ziel sich zu aller Zufriedenheit zu einigen.

Den Gläubigern wird neben der Darstellung seines Vermögens und Schulden auch eine Möglichkeit angeboten wie man es sich vorstellt in der allgemeinen Laufzeit von 72 Monaten seine Schulden zu tilgen.

In der Regel wird der "flexible Nullplan" vorgeschlagen. Also falls man in der Laufzeit zu Vermögen (Einkommen über der Pfandungsfreigrenze) kommt dieses dann an alle Gläubiger im Verhältnis der Schulden verteilt.
Das der Nullplan von der Kopf- und Summenmehrheit angenommen wird ist recht unwahrscheinlich.
Auch werden entweder Einmalzahlungen- oder Ratenzahlung-Vereinbarungen angeboten.
Wenn man berücksichtigt das man durch die Einigung, sich ein langjähriges Verfahren, Schufa und ähnliches ersparen kann sollte man schon etwas anzubieten haben.

Das Scheitern des außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan muss eine geeignete Person oder Stelle auf dem Insolvenzantrag (Anlage 2) bescheinigen.
zb. Rechtsanwalt (Wichtig Beratungshilfe gibt es nicht mehr dafür)
Notar, Steuerberater, Schuldenberaterstellen.
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

... Schuldnerberatungstellen!
Die Schulden brauchen keine Beratung Winken

Unabhängig davon, entscheidend ist, dass der Außergerichtliche Vergleich von einer geeigneten Person oder Stelle bescheinigt wird. Sonst gilt er nicht.
_________________
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crazyminx
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2009
Beiträge: 38
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 26.03.09, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

zb. Rechtsanwalt (Wichtig Beratungshilfe gibt es nicht mehr dafür)
Notar, Steuerberater, Schuldenberaterstellen.


so ganz stimmt das nicht - es gibt immer noch Gerichte die dafür Beratungshilfe gewähren und einen Beratungsschein ausstellen.
Am besten einfach beim zuständigen Gericht nachfragen.
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