Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - teilweiser Erlass der Säumniszuschläge
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

teilweiser Erlass der Säumniszuschläge

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
feuerrdrachin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 11:29    Titel: teilweiser Erlass der Säumniszuschläge Antworten mit Zitat

Schuldner befindet sich in Wohlverhaltensphase Verfahren aufgehoben RSB angekündigt Inso endet nächstes Jahr hoffentlich. Schuldner hatte Steuerschulden die angegeben wurden, diese wurden mit Einkommenssteuer bezahlt. Jetzt erfolgte mit Steuererklärung komplette Zahlung. Auf Nachfrage bei der Erhebungsstelle wurde mitgeteilt das Schuldner auf die Säumniszuschläge einen teilweisen Erlass beantragen kann in diesem Fall bekäme der Schuldner 278 Euro wieder. Jetzt ist die Frage im Finanzamt wurde Schuldner mitgeteilt das er sich in Wohlverhaltensphase befindet und es ersteinmal geprüft werden. Bekommt er ist ausgezahlt oder geht es an IV? Ich blicke da nicht mehr durch.

Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Schöne Frage!
Ich würde mal sagen, dass der Schuldner das Geld behalten darf. Die Ursache dieser Zahlung (der Erlass) liegt ja in der Wohlverhaltensperiode. Die Zahlung fällt nicht unter die Abtretungserklärung. Damit dürfte der Treuhänder keinen Anspruch auf die Auszahlung haben.
_________________
Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
funny
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 520

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

an den Schuldner, sonst hätte das Finanzamt doch gar nicht verrechnen dürfen und sofort an den IV auszahlen müssen....oder habe ich den Sachverhalt falsch verstanden oder etwas übersehen ?
_________________
Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Insolvenzrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.