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Beamtenschnecke FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 16.03.09, 19:34 Titel: Erspartes vor Hartz IV aufbrauchen |
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Liebe Leser,
angenommen, ein Arbeitsloser (der keinen Anspruch auf ALG I hat, sondern allenfalls auf ALG II), verfügt über Erspartes, mit dem er noch längere Zeit leben könnte, ohne dass ein Anspruch auf ALG II entsteht.
Muss der Arbeitslose sich direkt bei Eintreten der Arbeitslosigkeit beim Job Center melden und können ihm Vorgaben gemacht werden, in welchem Zeitraum er sein Erspartes aufzubrauchen hat ? D.h. muss er sich schon in dieser selbstfinanzierten Zeit genau an die Regelsatzvorgaben halten ?
Für welchen Zeitraum darf das Job Center überhaupt die Finanzen des zukünftigen Empfängers rückwirkend durchleuchten ?
Danke für Ihre Antworten ! |
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Beamtenschnecke FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 16.03.09, 19:38 Titel: Hartz IV bei selbstverschuldeter Entlassung |
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Liebe Leser,
was erwartet einen zukünftigen Arbeitslosen, der seine Entlassung wegen eines arbeitsrechtlichen Verstoßes selbst verschuldet hat, bei Hartz IV (zuvor kein ALG I-Anspruch) ?
Könnte es über die dreimonatige Sperre auch dazu kommen, dass ALG II nur als Darlehen oder sogar überhaupt nicht gewährt wird ?
Wird das ALG II auch bei eigenem Verschulden gezahlt ?
Danke für alle Tipps ! |
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kirchturm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 16.03.09, 23:10 Titel: Re: Erspartes vor Hartz IV aufbrauchen |
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Beamtenschnecke hat folgendes geschrieben:: | muss er sich schon in dieser selbstfinanzierten Zeit genau an die Regelsatzvorgaben halten ? |
Nein, das muss er nicht. Wer (noch) keine Rechte aus dem SGB II hat, hat auch (noch) keine Pflichten daraus zu beachten.
Man sollte allerdings bedenken, dass es Vorschriften wie den § 31 Abs. 4 Nr. 1 SGB II und den § 34 SGB II gibt. Wer unmittelbar nach einer 6-wöchigen Weltreise (für einige zigtausend €) Alg2 beantragt, wird damit wohl "Spaß haben", während derjenige, der monatlich 200 € mehr ausgegegeben hat als ihm an Alg2 zugestanden hätte, wohl weniger Stress befürchten muss. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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kirchturm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 16.03.09, 23:20 Titel: |
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§ 34 SGB II könnte die Rechtsgrundlage für derartige Befürchtungen sein ...
Beamtenschnecke hat folgendes geschrieben:: | Wird das ALG II auch bei eigenem Verschulden gezahlt ? |
Ja - sonst hätte es der oben genannten Vorschrift nicht bedurft. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
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Beamtenschnecke FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.09.2005 Beiträge: 87
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Verfasst am: 22.03.09, 13:06 Titel: Erspartes vor Hartz IV retten |
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Liebe Leser,
wie kann jemand, der arbeitslos geworden ist und bald in Hartz IV gerät (ohne vorher ALG I bekommen zu haben), Erspartes retten ?
Der Betroffene hat keine Riester/Rürup-Verträge, ist jedoch noch nicht im ALG II- Leistungsbezug, er lebt zurzeit vom Notgroschen.
Darf er Verträge zur Altersvorsorge vorab oder in der ersten Zeit des Leistungsbezuges noch abschließen ?
Und wieviel Geld darf er in die Riester- bzw. Rürup-Rente stecken ? Es gibt doch sicher Höchstbeträge ?!
Tipps wie Neuanschaffungen vorziehen, Schulden tilgen etc. hat der Betroffene schon im Internet gefunden, doch würde er gerne möglichst viel seines restlichen Geldes für die Altersvorsorge retten.
Danke schon jetzt für alle Antworten ! |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 22.03.09, 13:51 Titel: Re: Erspartes vor Hartz IV retten |
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Beamtenschnecke hat folgendes geschrieben:: | Liebe Leser,
wie kann jemand, der arbeitslos geworden ist und bald in Hartz IV gerät (ohne vorher ALG I bekommen zu haben), Erspartes retten ?
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Warum sollter er das tun ?
Ist das ersparte nicht dazu da, um in der Not zu helfen ?
ALG, Hartz, Sozialhilfe - der Staat gibt m.E. immer noch zu viel !!!! Die Kontrollen vor Mißbrauch sind zu gering ! _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 22.03.09, 13:51 Titel: |
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Altersvorsorge schön und gut, aber warum sollte die Sozialgemeinschaft ihren Lebensunterhalt finanzieren, wenn sie dazu noch selbst in der Lage sind?
Ich glaube nicht, daß sie hier Tipps bekommen um mit semilegalen Tricks ihr Leben finanziert bekommen. _________________ Geist ist Geil! |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 22.03.09, 14:07 Titel: Re: Erspartes vor Hartz IV retten |
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Beamtenschnecke hat folgendes geschrieben:: | ...
Tipps wie Neuanschaffungen vorziehen, Schulden tilgen etc. hat der Betroffene schon im Internet gefunden, doch würde er gerne möglichst viel seines restlichen Geldes für die Altersvorsorge retten.
Danke schon jetzt für alle Antworten ! |
Tipps zum Sozialbetrug kommen von mir nicht, allerdings der Hinweis auf § 12 SGB II und die BA-Weisung.
Es gibt Freigrenzen bei der Anrechnung von Vermögen. Der überschreitende Betrag muß zunächst eingesetzt werden oder dieser Teil wird beim ALG II angerechnet. |
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Winnie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.02.2005 Beiträge: 47
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Verfasst am: 25.03.09, 13:40 Titel: |
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falls noch nicht vorhanden: Wohneigentum zählt auch zur Altersvorsorge.
Der Datenabgleich wird drei Jahre rückwirkend durchgeführt. Es wird nach den Zinserträgen der jeweiligen Jahre gefragt. Dabei wird geprüft. ob der Antragsteller beim Datum der Erstantragstellung "bedürftig" ist. Das bezieht sich auf das Jahr vor der Antragstellung. |
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