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Vertrag mit Anbieter X ab Sommer..

 
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black-d
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Anmeldungsdatum: 24.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 15:31    Titel: Vertrag mit Anbieter X ab Sommer.. Antworten mit Zitat

Hallo,

ende letzten Jahres hab ich mir von einem Vertreter von Anbieter X an der Tür der ihr Komplettpaket aufschwätzen lassen. Er meinte das die das mit (Wortsperre: Firma) regeln und ich übergangslos wechseln kann.. Aber dann kam der brief das der Anschlusstermin erst im September ist.. Ich habe es etwas verpennt sofort zu wiedersprechen.. Besteht jetzt noch die Chance das ganze rückgängig zu machen? Da es ja eine falsche Versprechung war, ich noch keine leistung bekomme.. etc.. ?
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 24.03.09, 15:34    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich läuft ihr alter Vertrag bis September?
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 24.03.09, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform gegeben?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Big Guro
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel ist der "Verkäufer / Vertreter " von Komplettpaketen nicht der Vertragspartner sondern nur Vermittler. Falsche Versprechungen des "Vertreters", soweit diese überhaupt nachzuweisen wären, führen nicht zwangskäufig zur Unwirksamkeit des Vertrages.

M.E. hat der Kunde höchstens einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermittler.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 25.03.09, 09:39    Titel: Re: Vertrag mit Anbieter X ab Sommer.. Antworten mit Zitat

black-d hat folgendes geschrieben::
Er meinte das die das mit (Wortsperre: Firma) regeln und ich übergangslos wechseln kann..


Das ist so zu verstehen, dass dem Kunden keine oder nur geringe "Ausfallzeit" entsteht, in der er nicht die Sachen nutzen kann. Ein anderer Anbieter kann sich aber nicht über die Kündigungsfristen des ursprünglichen Anbieters hinweg setzen.

Meiner Meinung nach hat man hier in naiver Weise etwas missverstanden. Schadensersatz wird es in so einem Fall eher überhaupt keinen geben. Weder vom Vermittler, noch vom neuen Anbieter.
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:11    Titel: Re: Vertrag mit Anbieter X ab Sommer.. Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
Ein anderer Anbieter kann sich aber nicht über die Kündigungsfristen des ursprünglichen Anbieters hinweg setzen.

Meiner Meinung nach hat man hier in naiver Weise etwas missverstanden.
Der Kunde mag naiv gewesen sein, aber wir sind auch immer wieder von solchen Vermittlern heimgesucht worden. Soweit ich mich erinnern kann, wollten uns fast alle diese Vermittler tatsächlich weismachen, dass der neue Anbieter "mehr Möglichkeiten" habe als wir und wir deshalb vor Ablauf unserer Vertragslaufzeit beim alten Anbieter ohne zusätzliche Kosten zum neuen Anbieter wechseln könnten.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:41    Titel: Re: Vertrag mit Anbieter X ab Sommer.. Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Der Kunde mag naiv gewesen sein, aber wir sind auch immer wieder von solchen Vermittlern heimgesucht worden. Soweit ich mich erinnern kann, wollten uns fast alle diese Vermittler tatsächlich weismachen, dass der neue Anbieter "mehr Möglichkeiten" habe als wir und wir deshalb vor Ablauf unserer Vertragslaufzeit beim alten Anbieter ohne zusätzliche Kosten zum neuen Anbieter wechseln könnten.


In diesem Sachverhalt lese ich davon aber nichts. Selbst wenn das der Fall wäre, wäre es schwierig bis fast unmöglich nachzuweisen, da es sich um eine mündliche Aussage handelt.

lg
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen habe ich im Beitrag vom 24.03.09, 16:32 nichts über Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung geschrieben.
Und deswegen habe ich diesen Vermittlern gesagt, dass wir ihr Angebot gerne annehmen, wenn sie uns über über den vorzeitigen Wechsel ohne zusätzliche Kosten eine schriftliche Zusicherung des neuen Anbieters geben. War nicht der Fall Winken.
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flipmow
Gast





BeitragVerfasst am: 25.03.09, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Mir könnte man das blaue vom Himmel lügen. Ich unterschreibe aus Prinzip nichts "sofort". Erst recht nicht bei "Drückern". Das bewahrt einen vor viel Ärger Cool
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