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Verfasst am: 25.03.09, 00:36 Titel: Vermieter muss Einschreiben abholen
Wen ein Vermieter ein Übergabe-Einschreiben aus "Schlamperei" nicht abholt, gilt die Kündigung auch dann als zugestellt, wenn der Vermieter das Schreiben nicht rechtzeitig abholt (Az. 6S96/0.
Wie aber sieht das aus, wenn ich meinen MIetern ein Kontaktverbot erteilt habe?
Ein Kontaktverbot auszusprechen ist zwar schön und gut, bin aber der meinung, daß es nicht wirksam ist, wenn der Meiter ein berechtigtes Interesse zur Kontaktaufnahme hat. _________________ Geist ist Geil!
Verfasst am: 25.03.09, 09:14 Titel: Re: Vermieter muss Einschreiben abholen
mindamino hat folgendes geschrieben::
Wie aber sieht das aus, wenn ich meinen MIetern ein Kontaktverbot erteilt habe?
cool - im rahmen eines dauerschuldverhältnisses seinem vertragspartner sagen " keine erklärungen bitte". sehr zielführend und recht sicher vollkommen unbeachtlich.
es sei denn natürlich, man ließe es deswegen zukünftig für erklärungen des mieters ausreichen, dass er sie überhaupt abgegeben hat - den nachweis des fehlenden zugangs müßte dann der vermieter führen _________________ .
juggernaut
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
Die Beweisbarkeit eines Zuganges bei Willenserklärungen kann nur auf Seite dessen liegen der eine einseitige Willenserklärung abgibt. Also hier muß der Vermieter nichts beweisen.
wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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