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Vermieter muss Einschreiben abholen

 
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mindamino
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 25.03.2009
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 00:36    Titel: Vermieter muss Einschreiben abholen Antworten mit Zitat

Wen ein Vermieter ein Übergabe-Einschreiben aus "Schlamperei" nicht abholt, gilt die Kündigung auch dann als zugestellt, wenn der Vermieter das Schreiben nicht rechtzeitig abholt (Az. 6S96/0Cool.
Wie aber sieht das aus, wenn ich meinen MIetern ein Kontaktverbot erteilt habe?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 04:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Kontaktverbot auszusprechen ist zwar schön und gut, bin aber der meinung, daß es nicht wirksam ist, wenn der Meiter ein berechtigtes Interesse zur Kontaktaufnahme hat.
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Geist ist Geil!
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juggernaut
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 09:14    Titel: Re: Vermieter muss Einschreiben abholen Antworten mit Zitat

mindamino hat folgendes geschrieben::
Wie aber sieht das aus, wenn ich meinen MIetern ein Kontaktverbot erteilt habe?

cool - im rahmen eines dauerschuldverhältnisses seinem vertragspartner sagen " keine erklärungen bitte". sehr zielführend und recht sicher vollkommen unbeachtlich.
es sei denn natürlich, man ließe es deswegen zukünftig für erklärungen des mieters ausreichen, dass er sie überhaupt abgegeben hat - den nachweis des fehlenden zugangs müßte dann der vermieter führen Smilie
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
backpulver schnüffeln soll ´ne stobilisierende wirkung ham, auffn piephohn (dittsche)
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

Die Beweisbarkeit eines Zuganges bei Willenserklärungen kann nur auf Seite dessen liegen der eine einseitige Willenserklärung abgibt. Also hier muß der Vermieter nichts beweisen.
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juggernaut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.03.2009
Beiträge: 1479
Wohnort: derzeit: Thüringen

BeitragVerfasst am: 25.03.09, 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

hätte ich den hier benutzen müssen?
Ironie Smiley
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juggernaut

wahllos in meine beiträge hineingestreute zahlen sind meistens paragraphen des BGB.
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